13
§ 42. Besondere Lehrvorträge einzelner Mitglieder wird die Gesellschaft möglichst unterstützen und die Benutzung ihres Lokales und ihrer Sammlungen dazu gestatten.
6. Unterstiitznng des Di'. Senckenbergischen medicinischen Instituts.
§ 43. Dazu bestimmt die Gesellschaft, so weit ihre Kräfte es möglich machen, jährlich die fire Summe von fl. 500 — welche ganz der Disposition der Gesellschaft anheim gestellt bleiben, und nach dem Ermessen der Gesellschaft über den Bedarf des Instituts auf einen oder den andern Zweig dieses Instituts vorzugsweise verwendet werden können.
II. Verzinsung und Hcimzahlnng des aufgenommenen Kapitals.
§ 44. Da die vr. Senckenbergische Stiftungs-Administration zur Erbauung eines zur Aufstellung der Sammlungen paßlichen Locals, außer der unentgeldlichen Verleihung des Grund und Bodens auf ewige Zeiten, eine nahmhafte Summe vorgeschossen hat, und hierüber noch ein besonderer Vertrag abgeschlossen wurde, worin die Summe selbst, die Verzinsung und die succes- sive Rückzahlung näher bestimmt ist, so werden zur Sicherheit der vr. Senckenbergischen Stiftungs-Administration die gesammte Direktion, ganz besonders aber die beiden Kassirer angewiesen und verantwortlich gemacht, nicht eher die mindeste Zahlung für irgend einen andern Gegenstand zuzulassen und zu leisten, als bis die gedachte Administration für jeden fälligen Termin, sowohl in Hinsicht der Zinsen als des Rückzahlungsquantums vollständig wird befriedigt sein.