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D. Von den Lehrvorträge«.

§ 41. Die ordentlichen Lehrvorträge über naturgcschicht- liche Gegenstände, zu welchen sämmtliche Mitglieder freien Zutritt haben, werden durch einen von der Gesellschaft angestcll- lcn und besoldeten Lehrer gehalten, welcher nicht Mitglied der Ge­sellschaft zu scyn braucht und nicht Mitglied der Direktion seyn darf. Die Gesellschaft erthcilt demselben eine besondere Instruktion.

§ 42. Besondere Lehrvorträge einzelner Mitglieder wird die Gesellschaft möglichst unterstützen und die Benutzung ihres Lokales und ihrer Sammlungen dazu gestatten.

O. Unterstützung des Dr. Senekenbergischen inedici- nischen Instituts.

tz 43. Dazu bestimmt die Gesellschaft, so weit ihre Kräfte es möglich machen, jährlich die fixe Summe von fl. 500 welche ganz der Disposition der Gesellschaft anheim gestellt bleiben, und nach dem Ermessen der Gesellschaft über den Bedarf des Instituts auf einen oder den andern Zweig dieses Instituts vorzugsweise verwendet werden können.

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IT. Verzinsung und Heimzahlnng des ausgenom- nrenen Kapitals.

§ 44. Da die Dr. Scnckenbcrgische Stiftungs-Administration zur Erbauung eines jur Aufstellung der Sammlungen paßlichen Locals, außer der uncntgcldlichen Verleihung des Grund und Bodens auf ewige Zeiten, eine nahmhafte Summe vorgeschosscn hat, und hierüber noch ein besonderer Vertrag abgeschlossen wurde, worin die Summe selbst, die Verzinsung und die succes- sive Rückzahlung näher bestimmt ist, so werden zur Sicherheit der Di-. Senckenbergischen Stiftungs-Administration die gesammte Direktion, ganz besonders aber die beiden Kassirer angewiesen und verantwortlich gemacht, nicht eher die mindeste Zahlung für irgend einen andern Gegenstand zuzulassen und zu leisten.