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der erwähnten Direktion und die dritte der Di. Scnckenbergi- schcn Stistungs - Administration, zugeftcllt worden.

So geschehen Frankfurt "/M., den 1. Oktober 1839.

Die Di-. Senckenbergische Stiftungs-Administration,

und in deren Namen:

Di. Varrentrnpp.

Direktion der Senckenbergischen naturforschenden Gesellschaft,

und in deren Namen:

CT. von Heyden, Dr. Mappes,

Direktor. Sekretair.

Dr. Cduard Rnppell,

als Bevollmächügter des Herr» Heinrich Mylius in Mailand.

Durch die gegenwärtige Ausfertigung der legalisirtcn Abschrift des vorstehenden Vertrages, beurkunde ich förmlich meine voll­kommene Gutheisung alles wie oben von Herrn Dr. Eduard Rüppell als dieserhalb speziell von mir bevollmächtiget, in meinem Namen einverstandenen; unter Beifügung: daß wenn das in obigem 2ten § vorgesehene Verhältniß einträte, durch welches die naturforschende Gesellschaft in den Fall käme, die von mir gezahlten Zehntausend Gulden ganz oder thcilweise von der Sencken­bergischen Stiftungs-Administration zurückzuziehen, und in ihrem eigenen Namen anderweit anzulegen, von solcher in jedem Falle doch nur auf gute Hypothek stattzuhabenden anderweiten Anlage, der Administration der Senckenbergischen Stiftung, als im Laufe der Zeit und in Gefolge von Zwischenfällen laut obigem 4ten tz präsumptiven Erben der naturforschenden Gesell­schaft vorläufige Mittheilung gemacht, und deren Gutachten deßhalb vernommen werden soll.

So geschehen: Mayland, den 16. October 1839.

Heinrich Mylius.