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die aus diesem Kapital zu erzielenden Zinsen fortwährend zu dem vorgedachtcn Zwecke verwendet werden, so ist anheutc zwischen dem besagten Herrn Heinrich Mylius, vertreten durch den de rate et mandato cavircndcn Herrn Dr. Eduard Rüppell dahier, an einem, der Direktion der Scnckenbergi- schen naturforschenden Gesellschaft am andern, und der Dr. Scnckcnbcrgischen Stiftungs - Administration am dritten Thcile, nachfolgender Vertrag aufrichtig verabredet und abgeschlossen worden.

§ I. Herr Dr. Eduard Rüppell übergibt und hat Namens des Herrn Heinrich Mylius anhcute übergeben der Direktion der Senckenbcrgischcn naturforschcnden Gesellschaft zum unwiderruflichen Eigenthum der letzteren, die baare Summe von fl. 10,000 schreibe Zehntausend Gulden des 24 Gulden­fußes , über deren Empfang die vorgenannte Direktion hiermit in bester Rechtsform und mit verbindlichstem Danke quittirt.

§ 2 . Gleichzeitig hat die Direktion der Senckcnbergischen naturforschcnden Gesellschaft der Dr. Scnckcnbcrgischen Stif­tungs-Administration die besagte Summe von Zehntausend Gul­den als ein Darlehn zugcftellt, welches die gedachte Admini­stration von heute an jährlich mit drei und ein halb vom Hun­dert zu verzinsen haben wird.

So lange als die Senckcnbergische naturforschcnde Gesell­schaft ein den Betrag von Zehntausend Gulden erreichendes oder übersteigendes Kapital der Dr. Senckenbcrgischcn Admini­stration schulden wird, steht cs der letzteren frei, die Zinsen des mchrgcdachten Kapitals auf die Zinsen ihrer Kapitalforde­rung an die Senckenbergische naturforschende Gesellschaft abzu- rcchnen, wohingegen die letztere befugt seyn soll, nach erfolgter gänzlicher oder theilweiser Tilgung ihrer Schuld an die Dr. Senckenbergische Stiftungs-Administration, das ganze Kapital von fl. 10,000 oder den ihre Schuld übersteigenden Betrag jeder Zeit zurückzuvcrlangcn und anderweitig jedoch nur auf