die aus diesem Kapital zu erzielenden Zinsen fortwährend zu dem vorgedachtcn Zwecke verwendet werden, so ist anhcute zwischen dem besagten Herrn Heinrich Mylius, vertreten durch den de rate et: inandato cavircndcn Herrn Dr. Eduard Rüppcll dahier, an einem, der Direktion der Scnckenbergi- schen naturforschenden Gesellschaft am andern, und der Dr. Scnckenbergischcn Stiftungs-Administration am dritten Theile, nachfolgender Vertrag aufrichtig verabredet und abgeschlossen worden.
tz 1. Herr Dr. Eduard Rüppell übergibt und hat Namens des Herrn Heinrich Mylius anheute übergeben der Direktion der Senckenbergischen naturforschenden Gesellschaft zum unwiderruflichen Eigcnthum der letzteren, die baare Summe von fi. 10,000 — schreibe Zehntausend Gulden des 24 Gulden- fußcs, über deren Empfang die vorgenannte Direktion hiermit in bester Rechtsform und mit verbindlichstem Danke quittirt.
§ 2. Gleichzeitig hat die Direktion der Senckenbergischen naturforschenden Gesellschaft der Dr. Senckenbergischen Stiftungs-Administration die besagte Summe von Zehntausend Gulden als ein Darlehn zugestellt, welches die gedachte Administration von heute an jährlich mit drei und ein halb vom Hundert zu- verzinsen haben wird.
So lange als die Senckenbergische naturforschcnde Gesellschaft ein den Betrag von Zehntausend Gulden erreichendes oder übersteigendes Kapital der Dr. Senckenbergischen Administration schulden wird, steht cs der letzteren frei, die Zinsen des mehrgcdachtcn Kapitals auf die Zinsen ihrer Kapitalforderung an die Senckenbergische naturforschcnde Gesellschaft abzu- rechnen, wohingegen die letztere befugt seyn soll, nach erfolgter gänzlicher oder theilwciscr Tilgung ihrer Schuld an die Dr. Senckenbergische Stiftungs-Administration, das ganze Kapital von st. 10,000 — oder den ihre Schuld übersteigenden Betrag jeder Zeit zurückzuvcrlangcn und anderweitig jedoch nur auf