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F. Von den Lehrvorträge».
§ 41. Die ordentlichen Lehrvorträge über naturgcschicht- liche Gegenstände, zu welchen sämmtliche Mitglieder freien Zutritt haben, werden durch einen von der Gesellschaft angestcll- ten und besoldeten Lehrer gehalten, welcher nicht Mitglied der Gesellschaft zu scyn braucht und nicht Mitglied der Direktion seyn darf. Die Gesellschaft crtheilt demselben eine besondere Instruktion.
§ 42. Besondere Lchrvorrräge einzelner Mitglieder wird die Gesellschaft möglichst unterstützen und die Benutzung ihres Lokales und ihrer Sammlungen dazu gestatten.
6. Unterstützung des Dr. Senckenbergischen nredici- nischen Instituts.
tz 43. Dazu bestimmt die Gesellschaft, so weit ihre Kräfte cs möglich machen, jährlich die fixe Summe von st. 500 —> welche ganz der Disposition der Gesellschaft anheim gestellt bleiben, und nach dem Ermessen der Gesellschaft über den Bedarf des Instituts auf einen oder den andern Zweig dieses Instituts vorzugsweise verwendet werden können.
Fl. Verzinsung und Heimzahlung des aufgenom- menen Kapitals.
tz 44. Da die I)r. Scnckenbergischc Stiftungs-Administration zur Erbauung eines zur Aufstellung der Sammlungen paßlichen Locals, außer der uncntgcldlichcn Verleihung des Grund und Bodens auf ewige Zeiten, eine nahmhafte Summe vorgcschossen hat, und hierüber noch ein besonderer Vertrag abgeschlossen wurde, worin die Summe selbst, die Verzinsung und die succes- sive Rückzahlung näher bestimmt ist, so werden zur Sicherheit der Dr. Senckcnbcrgischcn Stiftungs-Administration die gcsammte Direktion, ganz besonders aber die beiden Kassirer angewiesen und verantwortlich gemacht, nicht eher die mindeste Zahlung für irgend einen andern Gegenstand zuzulasscn und zu leisten.