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F. Vo» de» Lehrvorträgen.

§ 41. Die ordentlichen Lehrvortrage über naturgeschicht­liche Gegenstände, zu welchen sämmtliche Mitglieder freien Zutritt haben, werden durch einen von der Gesellschaft angestcll- tcn und besoldeten Lehrer gehalten, welcher nicht Mitglied der Ge­sellschaft zu scyn braucht und nicht Mitglied der Direktion scyn darf. Die Gesellschaft ertheilt demselben eine besondere Instruktion.

§ 42 . Besondere Lehrvorrrage einzelner Mitglieder wird die Gesellschaft möglichst unterstützen und die Benutzung ihres Lokales und ihrer Sammlungen dazu gestatten.

6. Unterstützung des Dr. Senckenbergischen mcdici- nischon Instituts.

tz 43. Dazu bestimmt die Gesellschaft, so weit ihre Kräfte es möglich machen, jährlich die fixe Summe von fl. 500 welche ganz der Disposition der Gesellschaft anheim gestellt bleiben, und nach dem Ermessen der Gesellschaft über den Bedarf des Instituts auf einen oder den andern Zweig dieses Instituts vorzugsweise verwendet werden können.

Fl. Verzinsung und Heimzahlung des ausgenom­menen Kapitals.

tz 44. Da die vr. Senckenbcrgische Stiftungs-Administration zur Erbauung eines zur Aufstellung der Sammlungen paßlichen Locals, außer der uncntgcldlichen Verleihung des Grund und Bodens auf ewige Zeiten, eine nahmhastc Summe vorgeschossen hat, und hierüber noch ein besonderer Vertrag abgeschlossen wurde, worin die Summe selbst, die Verzinsung und die sncccs- sive Rückzahlung näher bestimmt ist, so werden zur Sicherheit der Dr. Senckenbcrgischen Stiftungs-Administration die gesammte Direktion, ganz besonders aber die beiden Kassircr angewiesen und verantwortlich gemacht, nicht eher die mindeste Zahlung "für irgend einen andern Gegenstand zuzulaffen und zu leisten.