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glieder eingeladen, so wie, wenn es der Raum ge, stattet, noch andere Personen. Die Direktion hält einen Vortrag über das, was im verflossenen Jahre besonders merkwürdiges sich mit der Gesellschaft er­eignet, was sie geleistet hat, und noch zu leisten ge­denkt. Diesem Vortrag werden hauptsächlich die Aus­schußberichte zu Grunde gelegt.

f. Bon den Naturalien-Sammlungen.

§. 29. Sie werden sämmtlich in dem von der Ge­sellschaft zu erbauenden Local*) inderSenckenbergischen Stiftung aufgestellt, und sollen an bestimmten Wochen­tagen der Beschallung des Publikums offen stehen.

8. 30. Ueber neue Anschaffungen, Veräußenrngen und Vertauschungen kann nur in den Versammlungen Beschluß gefaßt werden und kann die Direktion für sich keine dergleichen Veränderungen vornehmen. Dir Anschaffungen dürfen niemals das disponible Ver­mögen der Gesellschaft übersteigen, es dürfen über­haupt keine Schulden gemacht werden.

§. 31. Sollten größere Anschaffungen sehr wün- schenswerth erscheinen, auch Hoffnung zu dereinstiger Deckung des Kaufpreises durch die Kräfte der Gesell­schaft vorhanden seyn; so kann deren Erwerb dennoch nicht and'ers beschlossen werden, als wenn sich hin­länglich begüterte Mitglieder zur Zahlung der Termine verbindlich machen, und die Erstattung durch die Ge-

-) Welches als naturgeschich ttiches Museum um 22. November 1821 feierlich eröffnet wurde.