14
chen Lokals außer der unentgeldlichen Verleihung des Grund und DodenS auf ewige Zeiten eine nahm« hafte Summe vorzuschießen, und hierüber noch ein besonderer Vertrag abgeschlossen wurde, worrü die Summe selbst, die Verzinsung und die succcssive Rückzahlung näher bestimmt ist, so wird zur Sicherheit der Senkenbergischen Stistnnqß« Administration die gelammte Direktion, ganz besonders aber die beiden Kassirer angewiesen und verantwortlich gemacht, nicht eher die mindeste Zahlung für irgend einen andern Gegenstand zuzulasscn und zu leisten, als bis die gedachte Administration für jeden fälligen Termin, sowohl in Hinsicht der Zinsen als des Rnckzahlungsquantums vollständig wird befriedigt sepn.
IH.
Auflösung der Gesellschaft.
i: _
§. 36. Diese erfolgt:
1) durch freiwilligen Entschluß der sämmtlicheu ordentlichen und contribuirenden Mitglieder;
2) wenn die Zahl der hiesigen Mitglieder unter 15 herab sinkt ; und
3) wenn die gegen die Dr. Senkeubergische Stiftungö - Administration übernommenen VerPffichtuligen während zwei voller Jahre
i - nicht erfüllt werden. ^
§. 37. In jedem dieser Fälle fällt das Eigen«