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thum des fämmtlichen Vermögens der Gesellschaft, mit der unbeschränkten Dispositionßbcfugniß dar- über,;- in Gemäßheit des Dr. Senkenbcrgischen Stift tungsbriefs, der Dr. Senkenbergische» Stiftung ohne Ausnahme zu, und hat kein Mitglied das Recht, unter irgend einem Vorwände das Geringste für sich zu verlangen und zu vindiciren.

IV.

S chlußbestimmung.

§. 38. So wie sich die Gesellschaft Vorbehalt, an den vorstehenden Statuten so weit sie die inne­ren Verhältnisse, insonderheit den Geschäftsgang be­treffen, zu ändern und zu bessern, so macht sie sich jedoch verbindlich, alle die Punkte alö unabänder­liche Grundgesetze auf ewige Zeiten unumstößlich bestehen zu lassen, welche die Bestimmung ihrer Verhältnisse zur Dr. Senkenbcrgischen Stiftungs- Adniinistration enthalten, und die Sicherung des Gesellschasts- EigenthumS betreffen.

Frankfurt a. M. den 15. October 1819.

Revidirt im August 1821.

Die Senkenbergische naturforschende Gesellschaft und in deren Namen:

Die Direktoren: Med. Dr. I. G. Neuburg.

Med. Dr. P. I. Cretzfthmar. Die Sekretäre: C. H. G. v. Hepdcn, Oberlieut.

Med. Dr. I. M. Mappes.