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snng weroen sämmtliche, auch die anwesenden Eh­renmitglieder eingeladen, so wie, wenn es der Raum gestattet, »och andere Personen. Die Di­rektion hält einen Vortrag über das, was im ver­flossenen Jahre besonders merkwürdiges sich mit der Gesellschaft ereignet, was sie geleistet hat, und noch zu leisten gedenkt. Diesem Vortrag wer­den hauptsächlich die Ausschußberichte zu Grunde gelegt.

f. von den Naturalien-Sammlungen.

§. 29. Sie werden sämmtlich in dem von der Gesellschaft zu erbauenden Local in der Senkender» gischen Stiftung aufgestellt, und sollen an bestimm­ten Wochentagen der Beschauung des Publikums offen stehen.

§. 30. Ueber neue Anschaffungen, Veräußerun­gen und Vertauschungen kann nur in den Versamm­lungen Beschluß gefaßt werden und kann die Di­rektion für sich keine dergleichen Veränderungen vor­nehmen. Die Anschaffungen dürfen niemals das dis­ponible Vermögen der Gesellschaft übersteigen, es dürfen überhaupt keine Schulden gemacht werde».

§. 31. Sollten größere Anschaffungen sehr wünschenSwerth erscheinen, auch Hoffnung zu der- einstiger Deckung des Kaufpreises durch die Kräfte der Gesellschaft vorhanden sepn; fo kann deren Er­werb dennoch nicht anders beschlossen werde», als wenn sich hinlänglich begüterte Mitglieder zur Zah-