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§. 16 . Der erste Sekretär führt die CorreS- pondenz der Gesellschaft, fertigt die Diplome aus, und besorgt dieselben nebst einem Exemplar der Sta- tute» an die gewählten Mitglieder.
§. 17. Der zweite Sekretär führt daß Protokoll in den Versammlungen, ist Archivar und Bibliothekar der Gesellschaft, hält eine genaue Registratur und gewährt jedem Mitglied auf Begehren Einsicht des Archivs und der Bibliothek, welchen Theil des Eigenthums der Gesellschaft er zugleich garantirt.
c. von den Kafsirerir.
§. 18. Die zwei Kassirer werden, der eine aus allen, auch den Ehrenmitgliedern der Gesellschaft, der andere ans den bei der Dr. Senkenbergischen Stift tnngs - Administration fungirenden Herrn Kauffeuteu auf drei Jahre (vgl. §. 12.) gewählt, und haben solche durch dies Amt daS Recht zu Sitz und Stimme in alle» Versammlungen während dessen Dauer. Sie empfangen die jährlichen und sonstigen Geldbeiträge gegen von ihnen beiden nutersthricbene Quittungen, sie zahlen nur nach erhaltener Weisung von dem ersten Direktor und nach genonunener Einsicht von den betreffenden Protokollauszügeu Gelder aus, führen gehörig Buch und Rechnung, bewahren die Belege, und haften für die Kasse und Richtigkeit der Rechnung mit ihrem ganzen Vermögen in solidum. In der letzten ordentlichen Versammlung jedes Jahrs, legen sie ihr Buch und Kaffenbestand vor, und wenn