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der Gesammtangelegenheiten, mit der Vertretung der Gesellschaft m äußeren Verhältnisse», mit der Ausfertigung und Unterzeichnung der Diplome, Urkunden, Protokolle, Jnventarien und Sendschreiben im Namen der Gesellschaft nach Maaßgabe deren Versammlungsbeschlüffe beauftragt.
§. M. Der erste Direktor führt das Präsidium, leitet den Vortrag und schließt die Diskussionen in den Versammlungen; er läßt außerordentliche Versammlungen ansagen und an ihn gelangen alle an die Gesellschaft gerichteten Schreibe». Den Kassi- rern läßt er die Weisungen wegen der von den Versammlungen beschlossenen Zahlungen, nebst den betreffenden Auszügen des Protokolls zukommen. Außerdem hat er besonders dahin zu sehen, daß die dm übrigen Beamten obliegenden Pflichten gewiffen- heft erfüllt werden.
§. iS. Der zweite Direktor hat die spezielle Aufsicht über die Sammlungen der Gesellschaft, und verfertigt unter Zuziehung der ihm dazu nöthigen Mitglieder ein Jnventarium über die der Gesellschaft zngehvrendcn Gegenstände, welches jährlich dergestalt zu revidire» ist, daß die abgegangenen und hinzngekommenen Gegenstände genau bemerkt werden. Er behält eine Abschrift zur Verwahrung, 'legt eine zweite im Archiv nieder und besorgt die dritte an die Administration der Senkcnbergische» !Stistung. In Verhinderungsfällen des ersten Direktors tritt er interimistisch in dessen Stelle ein.
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