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chcn Lokals außer der nnentgeldlichen Verleihung deS Grund und Bodens auf ewige Zeiten eine nahm- hafte Summe vorznschießcn, und hierüber noch ein besonderer Vertrag abgeschlossen wurde, worin die Summe selbst, die Verzinsung und die snccessive Rückzahlung näher bestimmt ist, so wird zur Sicherheit der Senkenbergischen Stiftungs - Ad­ministration die gelammte Direktion, ganz besonders aber die beiden Kaffirer angewiesen und verant­wortlich gemacht, nicht eher die mindeste Zahlung für irgend einen andern Gegenstand zuzulasscn und zu leisten, als bis die gedachte Administration für jede» fälligen Termin, sowohl in Hinsicht der Zin­sen als des NückzahlungsquantumS vollständig wird befriedigt ftp».

III.

Auflösung der Gesellschaft.

§. 36. Diese erfolgt:

1) durch freiwilligen Entschluß der sämmtlichen ordentlichen und contribuirenden Mitglieder;

2) wenn die Zahl der hiesigen Mitglieder un­ter 15 herab sinkt ; und

3) wenn die gegen die Dr. Scnkenbergische Stistnngs - Administration übernommenen Verpflichtungen während zwei voller Jahre nicht erfüllt werden.

§. 37. In jedem dieser Fälle fällt das Eigen-