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§. 16. Der erste Sekretär führt die Corres- pondenz der Gesellschaft, fertigt die Diplome aus, und besorgt dieselben nebst einem Exemplar der Sta­tuten an die gewählten Mitglieder.

§. 17 . Der zweite Sekretär führt das Proto­koll in den Versammlungen, ist Archivar und Bi­bliothekar der Gesellschaft, hält eine genaue Regi­stratur und gewährt jedem Mitglied auf Begehren Einsicht des Archivs und der Bibliothek, welche» Theil des Eigenthums der Gesellschaft er zugleich garantirt.

c. von den Kassirern.

§. 18 . Die zwei Kassirer werden, der eine auS allen, auch den Ehrenmitgliedern der Gesellschaft, der andere aus den bei der Dr. Senkenbergischen Stif- tuugs - Administration fungirenden Herr» Kaufleuten auf drei Jahre (vgl. §. 12.) gewählt, und haben solche durch dies Amt das Recht zu Sitz und Stim­me in allen Versammlungen während dessen Dauer. Sie empfangen die jährlichen und sonstigen Geld­beiträge gegen von ihnen beiden unterschriebene Quit­tungen, sie zahlen nur nach erhaltener Weisung von dem ersten Direktor und nach genommener Einsicht von den betreffenden Protokollauszügen Gelder aus, führen gehörig Buch und Rechnung, bewahren die Be­lege , und haften für die Kasse und Nichtigkeit der Rechnung mit ihrem ganzen Vermögen in solidum. In der letzten ordentlichen Versammlung jedes Jahrs, legen sie ihr Buch und Kassenbestand vor, und wenn