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Die Tätigkeit in Direkiions—angele gen? Wahl-Mitglieder ehrenamtlich, für 'i' anch den Dienstobliegenheiten.
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§ 2 r o
Die Direktion leitet die Gesellschaft und führt die 3 = Schlüsse der Verwaltung und der Mitglieder— Versammlung durch.
§ 27
Die Gesellschaft wird nach aussen un■' in allen Rc chtsg-- = schäften durch zwei Mitglieder der Direktion vertreten, w~t r denen sich einer der beiden Direktoren befinden muß.
Bm BEIRAT.
§ 26
Die im, Amt stehenden und die früheren I. un^ Ii.Dir kto = ren der Gesellschaft bilden den Beirat. Er tritt zur Aussara= che über besonders wichtige, namentlich vertrauliche Ang< log-" heiten der Gesellschaft auf Einladung des amtierenden 2.Di => rektors zusammen.
§ 29
Den Vorsitz führt der an Bahren älteste d~r Anwesenden. Beschlüsse faßt der Beirat nicht.
Sitzungs-Niederschriften werden nicht geführt.
C. VERWALTUNG.
§ 30
Dev Verwaltung gehören an:
1. Wahl-Mitglieder,
2. Amt s—Mit gli ecler :
aj der Geschäfts führende Direktor.
b) der Direktor des Museums .
o) die Sammlungsl iter des Museums-
d) die Leiter der Senckeizberg-Z- itschriftcn,
die der Gesellschaft als Mitglieder angchören müssen.
S 31
Die Wahl zum Verwaltungs-Mitglieds erfolgt durch die Ver waltung auf Vorschlag von dr--i Direktions-Mitgliedern od-'r vc fünf Verwaltungs—Mitgliedern, nachdem in der vorausg<gange» nen Verwaltungs—Sitzung der Vorschlag erfolgt ist.