' t| 'fr

&

»» " < *

F LS

Die Tätigkeit in Direkiionsangele gen? Wahl-Mitglieder ehrenamtlich, für 'i' anch den Dienstobliegenheiten.

iten ist für die n gehört sie su

§ 2 r o

Die Direktion leitet die Gesellschaft und führt die 3 = Schlüsse der Verwaltung und der Mitglieder Versammlung durch.

§ 27

Die Gesellschaft wird nach aussen un' in allen Rc chtsg-- = schäften durch zwei Mitglieder der Direktion vertreten, w~t r denen sich einer der beiden Direktoren befinden muß.

Bm BEIRAT.

§ 26

Die im, Amt stehenden und die früheren I. un^ Ii.Dir kto = ren der Gesellschaft bilden den Beirat. Er tritt zur Aussara= che über besonders wichtige, namentlich vertrauliche Ang< log-" heiten der Gesellschaft auf Einladung des amtierenden 2.Di => rektors zusammen.

§ 29

Den Vorsitz führt der an Bahren älteste d~r Anwesenden. Beschlüsse faßt der Beirat nicht.

Sitzungs-Niederschriften werden nicht geführt.

C. VERWALTUNG.

§ 30

Dev Verwaltung gehören an:

1. Wahl-Mitglieder,

2. Amt sMit gli ecler :

aj der Geschäfts führende Direktor.

b) der Direktor des Museums .

o) die Sammlungsl iter des Museums-

d) die Leiter der Senckeizberg-Z- itschriftcn,

die der Gesellschaft als Mitglieder angchören müssen.

S 31

Die Wahl zum Verwaltungs-Mitglieds erfolgt durch die Ver waltung auf Vorschlag von dr--i Direktions-Mitgliedern od-'r vc fünf VerwaltungsMitgliedern, nachdem in der vorausg<gange» nen VerwaltungsSitzung der Vorschlag erfolgt ist.