Metallklassen
XIV. Quecksilber: XV. Silizium: XVI. Titan:
XVII. Vanadium: XVIII. Wolfram: XIX. Zink:
XX. Zinn:
. Wismut:
A. Quecksilber, nicht legiert.
*) .
*) .
frei zu beziehen.
*) .
A. Feinzink.
B. Walzzink.
C. Rohzink, d. h. alles unlegierte Zink, das nicht unter
die Klassen XIX A und B fällt.
D. Speziallagermetalle auf Zinkbasis mit metallischen
Zusätzen ohne Zinngehalt oder mit einem Zinngehalt bis zu 10 v.H.
E. Andere Zinklegierungen als die der Klasse XIX D • -
A. Zinn, nicht legiert.
B. Mischzinn ..
C. Lötzinn mit einem Zinngehalt bis zu 10 v. H.
D. Lötzinn mit einem Zinngehalt über 10 v.R.
E. Lagerweißmetalle mit einem Zinngehalt über 10 v.H.
F. Andere Zinnlegierungen als die der Klassen XX B bis E (auch die Metalle nach Rose und nach Wood) •
Wismut, nicht legiert.
Wismut-Zinn-Legierungen siehe XX F
Halb- und Fertigerzeugnisse
Roh- und Abfall-
material
V o r d
ruck
F2
F4
*)
F 3
*)
F 3
*)
F3
F 2
F4
F 2
F 4
F 2
F4
F2
F4
F 2
F4
F2
F4
F 2
F4
F 2
F4
F 2
F4
F 2
F4
F2
. F4
F 4
F 4
*) Als Halbmaterial und Fertigerzeugnis aus der Verbrauchsberechtigung der Lieferfirma zu decken.
Die monatlichen Freigrenzen der einzelnen Metalle sind nicht aufgeführt, da die auf Belegschein angeforderten Metalle vorrangieren.
Es empfiehlt sich jedoch aus Gründen der Zeitersparnis, bei Lötzinn — in Form von Stangen, Platten, Kolophoniumdrähten — die Freigrenze von 2 kg je Monat auszunutzen, wenn das Institut bisher einen bestimmten Lieferanten in Lötzinn hatte.