Metallklassen

XIV. Quecksilber: XV. Silizium: XVI. Titan:

XVII. Vanadium: XVIII. Wolfram: XIX. Zink:

XX. Zinn:

. Wismut:

A. Quecksilber, nicht legiert.

*) .

*) .

frei zu beziehen.

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A. Feinzink.

B. Walzzink.

C. Rohzink, d. h. alles unlegierte Zink, das nicht unter

die Klassen XIX A und B fällt.

D. Speziallagermetalle auf Zinkbasis mit metallischen

Zusätzen ohne Zinngehalt oder mit einem Zinngehalt bis zu 10 v.H.

E. Andere Zinklegierungen als die der Klasse XIX D -

A. Zinn, nicht legiert.

B. Mischzinn ..

C. Lötzinn mit einem Zinngehalt bis zu 10 v. H.

D. Lötzinn mit einem Zinngehalt über 10 v.R.

E. Lagerweißmetalle mit einem Zinngehalt über 10 v.H.

F. Andere Zinnlegierungen als die der Klassen XX B bis E (auch die Metalle nach Rose und nach Wood)

Wismut, nicht legiert.

Wismut-Zinn-Legierungen siehe XX F

Halb- und Fertig­erzeugnisse

Roh- und Abfall-

material

V o r d

ruck

F2

F4

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F 3

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F 3

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F3

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F 2

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F2

. F4

F 4

F 4

*) Als Halbmaterial und Fertigerzeugnis aus der Verbrauchsberechtigung der Lieferfirma zu decken.

Die monatlichen Freigrenzen der einzelnen Metalle sind nicht aufgeführt, da die auf Belegschein angeforderten Metalle vorrangieren.

Es empfiehlt sich jedoch aus Gründen der Zeitersparnis, bei Lötzinn in Form von Stangen, Platten, Kolophoniumdrähten die Freigrenze von 2 kg je Monat auszunutzen, wenn das Institut bisher einen bestimmten Lieferanten in Lötzinn hatte.