Zu 5.:
Der bisherige Vordruck F2a ist jetzt zur Vereinfachung im Vordruck F2 enthalten. Es sind alle drei Teile des Vordrucks F 2 einzureichen. In Spalte 1 kommt das benötigte Erzeugnis, während die einzelnen Metallklassen und Metallmengen in der Spalte 2 aufgeführt werden.
Den Vordruck F 2h können Lieferfirmen für gegebenenfalls erforderliche Abschriften verwenden, wenn sie Unterlieferer haben.
Alle Betriebe der Metallverarbeitung sind verpflichtet, die von der Kriegswirtschaftsstelle im Reichsforschungsrat geprüften Aufträge im Rahmen ihrer allgemeinen Bezugsund Verbrauchs-Berechtigung auszuführen.
Zu 6.:
Lieferungen der genannten Metalle in Form von Rohmaterial und Abfallmaterial unterliegen der Bedarfsschein- oder der Belegscheinpflicht.
Der Bedarf an Rohmaterial und Abfallmaterial ist bis zum zwanzigsten Tage des Monats, der dem Verbrauchsmonat vorausgeht, bei der Kriegswirtschaftsstelle auf dem Vordruck KWSt F4 zu beantragen. In dem Antrag muß die Lieferfirma genannt werden. Es ist eine genaue Bezeichnung der gewünschten Qualität und Form des Materials erforderlich, am besten unter Aufführung der von der betreffenden Lieferfirma verwendeten Sorten- und Qualitäts-Angaben. — Anforderungen, die nach dem zwanzigsten Tage eines Monats eingehen, können erst im nächsten Monat für den nachfolgenden Monat bearbeitet werden.
Die Institute erhalten nach Prüfung und Genehmigung des Antrages einen Belegschein nebst Doppel, der auf die von dem Institut in der Anforderung genannte Lieferfirma ausgestellt ist. Die Institute haben diese Belegscheine auf beiden Ausfertigungen noch mit Datum, Stempel und Unterschrift zu versehen und sie dann in Urschrift nebst Doppel an die Lieferfirma weiterzugeben. Die Weitergabe darf nur im Gültigkeitsmonat geschehen.
Um die Versorgung der Institute sicherzustellen, können — nach einer besonderen Abmachung mit der Reichsstelle für Metalle — - die Belegscheine auch für die Mengen ausgefertigt werden, die innerhalb der Freigrenzen von der Bedarfsscheinpflicht liegen. - — Weichlote sind in jeder Form, also auch in Form von Halbmaterial, bedarfsscheinpflichtig.