Der Leiter
-er Kriegswirtschaftsftelle im Reichsforschungsrat
Wicliti«! Auf lielien!
Ausgegeben: 1. April 1942
(MrrkblaU vom Juli 1941 ungültig)
Berlin >StcgIii>, Gruncwalvstrahe 35
Merkblatt für „Metallanforderungen“
Anlage 1 zuin Rundsclireiben 10 der Kriegswirtschaftsstelle in der Fassung vom 1. April 1942
Da Metalle — im umfassenden Sinne von verschiedenen Reichsstellen bewirt
schaftet werden, ergibt sich eine verschiedene antragmäßige Behandlung:
I. Es sind in jeder Form (als Fertigerzeugnis, Halbmaterial oder Rohmaterial) anzufordern:
1. auf dem Vordruck KWSt Fl:
Eisen und Stahl;
2. auf dem Vordruck KWSt F 3:
Gold, Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium, Ruthenium;
3. auf dem Vordruck KWSt F4:
Platin, Silber und Silberlot; Wismut;
4. auf dem Vordruck KWSt F5:
Leichtmetalle: Aluminium, Magnesium, sowie deren Legierungen.
II. Bei den folgenden Metallen ist zunächst zu prüfen, ob es sich
A. um Halbmaterial und Fertigerzeugnisse handelt:
Hierzu gehören Stangen, Rohre, Bleche, Bänder, Drähte, Folien (auch Walzblei), ferner die Pulver von Antimon, Blei, Cadmium, Kobalt, Kupfer, sowie alle Fertigerzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Metall bestehen,
B. oder aber um Rohmaterial und Abfallmaterial:
Hierzu gehören auch alle chemisch reinen Metallerzeugnisse, z. B. in Form von Blöcken, Barren, Platten, Stengeln, Grieß, Spänen, Anoden, Kathoden, Quecksilber (soweit nicht in fertigen Apparaturen), sowie die Pulver von Nickel, Zink (auch Zinkstaub), Zinn und Lötzinn in jeder Form.
Es sind in Form von Halbmaterial und Fertigerzeugnissen anzufordern:
5. auf dem Vordruck KWSt F2:
Antimon, Blei, Cadmium, Kobalt, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink, Zinn und deren Legierungen, z. B. Messing, Neusilber
Es sind in Form von Rohmaterial und Abfallmaterial anzufordern:
6. auf dem Vordruck KWSt F4:
Antimon, Blei, Cadmium, Kobalt, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink, Zinn und deren Legierungen, z. B. Messing, Lötzinn.
III. Die Metalle: Chrom, Mangan, Molybdän, Titan, Wolfram sind in Form von Halbmaterial nicht zu beantragen, sondern aus der Verbrauchsberechtigung der Lieferfirma zu nehmen.
Als Rohmaterial sind sie anzufordern:
7. auf dem Vordruck KWSt F3:
Chrom, Mangan, Molybdän, Titan, Wolfram.
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