Nach Anordnung 51 der Reichsstelle für Metalle, die von mir kostenpflichtig ange­fordert werden kann, ist zum Bezüge von Halbmaterial eineErklärung vom Ver­braucher auszufüllen und zu unterzeichnen, die der Lieferfirma eingereicht werden muß. Das Formular für diese Erklärung stellt die Lieferfirma zur Verfügung.

Ich weise noch besonders darauf hin, daß auf die Versorgung mit Edelmetallen in den Anlagen dieses Rundschreibens kein Bezug genommen ist. Für Edelmetalle gelten besondere Anordnungen. Es wird angefordert:

Platin, Gold, Silber und Silberlot auf dem Vordruck KWSt F 4, die Platinheimetalle Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium, Ruthenium auf dem Vordruck KWSt F 3.

Bei Silberlot ist stets anzugeben, ob es in Draht- oder Blechform gewünscht wird, ferner der Prozentgehalt an Silber.

Heil Hitler!

I. A.:

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