Der Präsident des Reichsforschungsrats
Zernsprecher: 72 öS 71
Berlin-Steglitz, den 1. April 1Y42
GrunewalLstraße 35
Eo wird gebeten, alle Schreiben — bis auf besondere Ausnahmefälle — nicht an den Präsidenten oder die Referenten persönlich zu richten, sondern an den Reicho- forschungorat und jede einzelne Angelegenheit in einem besonderen Schriftstück zu behandeln, da andernfalls Verzögerungen unvermeidlich sind.
Tgb.-Nr.
Rundschreiben Nr. 10 der Kriegswirtschaftsstelle
(Rundschreiben Nr. 10 in der Fassung vom 16. Juli 1940 und 1. November 1941 ungültig)
Für die Versorgung der von der Kriegswirtschaftsstelle betreuten Verbraucher mit Me t a 11 e n sind die Anordnungen und Richtlinien des „Merkblattes für Metallanforderungen“ zu beachten, das dem Rundschreiben als Anlage 1 beigefügt ist.
In der Anlage 2 ist ein Verzeichnis der Metalle aufgestellt, in dem die Metallklassen bezeichnet sind. Außerdem ist aus der Anlage 2 zu entnehmen, welche Vordrucke für die einzelnen Metallklassen und die Materialgruppen innerhalb der Metallklassen vorgeschrieben sind.
Die Anlage 3 erläutert die Materialgruppen.
Die sorgfältige Beachtung der in den drei Anlagen gekennzeichneten Verfahrensweisen ist die Voraussetzung für eine schnelle Erledigung der Metallanforderungen.
Es ist zweckmäßig, vor dem Ausschreiben einer Anforderung zunächst an Hand von Anlage 3 zu prüfen, ob es sich um Halbmaterial und Fertigerzeugnisse einerseits oder um Roh- und Abfallmaterial andererseits handelt. Hierauf ist an Hand des Merkblattes oder der Anlage 2 festzustellen, welcher Vordrude der Anforderung entspricht. Endlich ist der Anlage 2 die Metallklasse zu entnehmen. — Sind zu einem Erzeugnis mehrere Metallklassen erforderlich, für die der gleiche Vordruck in Frage kommt, so werden diese gemeinsam auf einem Vordrude angefordert. Für verschiedene Erzeugnisse aber müssen die Metallanforderungen gesondert gestellt werden. Der bisherige Vordruck F 2a ist zur Vereinfachung jetzt im Vordruck F 2 enthalten.
Die ausführliche Begründung der Kriegswichtigkeit ist nur in einfacher Ausfertigung beizufügen.
Bei Roh- und Abfallmaterialien bitte ich zu beachten, daß die Lieferung auch noch in dem Monat stattfinden darf, der auf den im Belegschein vermerkten Gültigkeitsmonat folgt. Dies ist den Lieferfirmen häufig nicht bekannt, und ich bitte Sie, die Lieferfirmen im Bedarfsfälle von sich aus darauf hinzuweisen.