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1. Gemeinde (Gemeindeverband), die einem Unternehmen eine finanzielle Beihilfe zugewendet hat.

2. Bezeichnung des Unternehmens:

3 . Art und Höhe der finanziellen Beihilfe ^):

4. Bleibt die finanzielle Beihilfe unter der in § 4 Abs.2

und 3 äer VO. v. 27.2.1933 bezeichneten Grenze?

5. ) Welche Vorstandsmitglieder und leitende Angestellten

sind in diesem Unternehmen beschäftigt 3) ?

6 .-Welche Dienstbezüge beziehen die in Ziff. 5 genannten

Personen ; ?

1) Vgl. hierzu §§ 2 u. 4 der VO. v. 27.2.1933

2) Die Fragen 5 und 6 sind nur bei Verneinung der Frage 4 zu beantworten.

3) Vgl. §§ 1,7 der VO. v. 27.2.1933

4) Vgl. § 5 ff. der VO. v. 27.2.1933

An die

Ober- u. Reg. Präs, und Landräte

- MBI iV I S 1228a

msm

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