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1. Gemeinde (Gemeindeverband), die einem Unternehmen eine finanzielle Beihilfe zugewendet hat.
2. Bezeichnung des Unternehmens:
3 . Art und Höhe der finanziellen Beihilfe ^):
4. Bleibt die finanzielle Beihilfe unter der in § 4 Abs.2
und 3 äer VO. v. 27.2.1933 bezeichneten Grenze?
5. ) Welche Vorstandsmitglieder und leitende Angestellten
sind in diesem Unternehmen beschäftigt 3) ?
6 .-Welche Dienstbezüge beziehen die in Ziff. 5 genannten
Personen ; ?
1) Vgl. hierzu §§ 2 u. 4 der VO. v. 27.2.1933
2) Die Fragen 5 und 6 sind nur bei Verneinung der Frage 4 zu beantworten.
3) Vgl. §§ 1,7 der VO. v. 27.2.1933
4) Vgl. § 5 ff. der VO. v. 27.2.1933
An die
Ober- u. Reg. Präs, und Landräte
- MBI iV I S 1228a
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