Die Propaganda in den Schulen ist sehr rege, und ebenso lebendig ist das Interesse der Schulen an unserer Tätigkeit.

Dass in ganz Frankfurt nur 3 Schulen korporatives Mitglied sind (gegenüber nicht weniger als 15 Schulen in Offenbach!), ist nicht, wie der Bericht annimmt, ein Zeichen geringeren In­teresses der Schulen. Es ist vielmehr eine Verfügung der Frank­furter Schulbehörden ergangen, die die früher grosse Zahl der Schulen auf die winzige Zahl von 3 beschränkt hat. Wir bitten sehr darum, hier im Sinne der Vorschläge des Rechnungsprüfungs­amts Abhilfe zu schaffen.

Das Girokonto bei der Stadtsparkasse ist wunsohgemäss er­richtet.

Von den gegen Aufwandsentschädigung beschäftigten weibli­chen Kräften ist Frl.3UHMAKN ausgeschieden; Frl.KAYSSER wird stundenweise bezahlt.

Die gewünschte Entscheidung, ob an Geheimrat zur STRASSEN zuviel Gehalt bezahlt worden ist, haben wir auf Anraten von Rechtsanwalt Dr.SCHANTZ einem Schiedsgericht (Vorsitzender: Landgerichtsrat UNGEWITTER) übertragen. Einen Schriftsatz von Dr.SCHANTZ legen wir in Abschrift bei; hiernach hält unser An­walt 10 000.- bezw. 20 000.- Mk. für einklagbar.

Unser Etat wurde dadurch umgeworfen, dass mitten im Etats- Jahr mit sofortiger Wirkung die kulturelle Wohlfahrtsrente um 17 000.- Mk. herabgesetzt wurde. Damit sank unser wichtigster und bisher sicherster Einnahmeposten von 37 000.- auf 20 000.M,

obwohl wir mit einer Fehl summe von 30 000.- Mk. bereits rechnen mussten, für die die Rückstellungen keine Deckung bieten können.