freien Eintritt, wie'bisher auch gemeinnützigen Gesellschaften, zu ge­wahr' er Ich weiss nun nicht, ob ein besonderes Gesuch dazu nötig ist, un diese Vergünstigung zu erreichen und an wen ich dieses Gesuch etwa zu richten hatte und wäre Ihnen für einen freundlichen Rat in dieser Angelegenheit sehr dankbar- Ich bin auf Ihren Wunsch natürlich sehr _ern bereit, zu persönlicher Besprechung einmal zu Ihnen zu kennen; ich sollte aber meinen,. v dass ähnlich wie der Staat die .Gemeinnützigkeit der Gesellschaft durch Befreiung von allen Abgaben anerkannt hat, auch di f e Stadt dieses durch Befreiung von den städtischen Abgaben tun sollte. Denn eigentlich hat die ßtadt den denkbar grössten Nutzen Vor. unserer Gesellschaft, die in ihrem hundertjährigen Bestehen nur 'sehr .selten und ln den .Zeiten der grössten Not un Zuschüsse von der Stadt gebeten hat. ..... ,

i.li t .ausgezeichneter Hochachtung:

Ihr sehr ergebener . -