der Gesellschaft die Zahlungen an die Stadt erlassen oder, falls dies rechnerisch unmöglich sein sollte, ihr den Betrag für die bezahlten Rechnungen jeweils nach Ablauf eines Jahres "■zurückvergüten. Die Gesellschaft glaubt um so mehr, auf ein Entgegenkommen des Magistrats rechnen zu dürfen, als sie durch Aufnahme von Herrn Geheimrat ZIEHEN in die Verwaltung gezeigt hat, dass sie im Rahmen des städtischen Unterrichtsprogramms^ mit den' städtischen Museen Zusammenarbeiten will.
Bitte ändern Sie, was daran zu ändern ist. Ich habe einstweilen für das abgelaufene Etatjahr die Kosten nicht einge fügt, zumal die Umrechnung auf Renten- oder Goldmark eine recht erhebliche Arbeit sein würde. Wir legen auch keinen grossen V/ert auf die Rückerstattungen dieser Beträge, umsomehr aber auf die Erfüllung unserer Bitte für das Etatjahr 1924/25 und die kommende Zeit.
Mit freundlichen Grüssen E
Ihr
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V
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