Abschrift

Betr. die Schenkung desEerrn Pflanzers Karl Hofmann^notariel­le Verhandlung des Justizrats Dr. Alexander Berg in F r ankfurt vom 31. III. 1920- Not. Rög. No. 685.20.')

Der Schenkgeber hat^ am 1. April 1922 hier erklärt,dass die Schenkung in allernächster Zeit vollzogen werden soll.

Ich ersuche daher um Mitteilung binnen 2 Wochen^ a.) ob und wann die Zuwendung gemäss der erwähnten Notariats­urkunde vollzogen ist,

b.)ob es wegen der Verfügung über die nom. 250 000.- Reichsan

leihe die der Verwaltung der Frankfurter Bank zur Verwal­tung übergeben werden sollen bei den Bestimmungen des Schen­kungsvertrages vom 31.III.1920. bewenden soll oder ob neue Bestimmungen,deren Wortlaut in Abschrift einzureichenw ären, getroffen sind,

/ ,v c.) welches eigene Vermögen die Gesellschaf t a m Tage der Zu wen

düng besass und auf wie hoch sich der W 0 rt dieses Vermögens

beziffert,

d.) welche laufenden und ev. rückständigen Zinsan mitüberwiesen

/

worden sind,

e.) welche weiteren Schenkungen die Gesellschaft vom Schenkge­ber etwa erhalten hat,

f. ) objdAe senkenbergische Naturforschende Gesellschaft aus­

schliesslich gemeinnützige E^ecke verfolgt,bejahendenfalls von welchem Finanzamt oder Erbschaftssteueramte und unter wel ehern ' Aktenzeichen der Gesellschaft Steuervergünstigung nach §35 Abs.2 des Röichserbschaftssteuergesetzes vom10. Septem­ber 1919 zugestanden worden ist,

g. ) welche Bestimmungen der Sjhenker bezgl. der Verwendung der

Zuwendung getroffen hat.- Der Wertlaut ist mitzuteilen.

Die