Abschrift
Betr. die Schenkung desEerrn Pflanzers Karl Hofmann^notarielle Verhandlung des Justizrats Dr. Alexander Berg in F r ankfurt vom 31. III. 1920- Not. Rög. No. 685.20.')
Der Schenkgeber hat^ am 1. April 1922 hier erklärt,dass die Schenkung in allernächster Zeit vollzogen werden soll.
Ich ersuche daher um Mitteilung binnen 2 Wochen^ a.) ob und wann die Zuwendung gemäss der erwähnten Notariatsurkunde vollzogen ist,
b.)ob es wegen der Verfügung über die nom. 250 000.- Reichsan
leihe die der Verwaltung der Frankfurter Bank zur Verwaltung übergeben werden sollen bei den Bestimmungen des Schenkungsvertrages vom 31.III.1920. bewenden soll oder ob neue Bestimmungen,deren Wortlaut in Abschrift einzureichenw ären, getroffen sind,
/ ,v c.) welches eigene Vermögen die Gesellschaf t a m Tage der Zu wen
düng besass und auf wie hoch sich der W 0 rt dieses Vermögens
beziffert,
d.) welche laufenden und ev. rückständigen Zinsan mitüberwiesen
/
worden sind,
e.) welche weiteren Schenkungen die Gesellschaft vom Schenkgeber etwa erhalten hat,
f. ) o’bjdAe senkenbergische Naturforschende Gesellschaft aus
schliesslich gemeinnützige E^ecke verfolgt,bejahendenfalls von welchem Finanzamt oder Erbschaftssteueramte und unter wel ehern ' Aktenzeichen der Gesellschaft Steuervergünstigung nach §35 Abs.2 des Röichserbschaftssteuergesetzes vom10. September 1919 zugestanden worden ist,
g. ) welche Bestimmungen der Sjhenker bezgl. der Verwendung der
Zuwendung getroffen hat.- Der Wertlaut ist mitzuteilen.
Die