7.November 1924
An das
Reehneiamt Steuerverwaltung
Paulsplatz 9
itrifft: ---------------------------
»ranlagungskcnto N2150444 II Stadtbezirk 17.
Laut Steuerzettel sind die Abgaben für Kehrichtabfuirtr, Strassenreinigungsbeitrag und Kanalgebühr nach einem Friedensmietwert von M. 33830.- zu berechnen, nachdem sie bisher versehentlich unter Konto 130842 nach einem Mietwert von 600 Mark berechnet worden sind. Da das Museum als gemeinnütziges Institut vom Staat und der Stadt wiederholt anerkannt worden ist, da es ferner drei Universitäts-Insti tute geschaffen und seine ganzen Sammlungen der Universität zur Verfügung gestellt hat, darf es wohl darauf rechnen, in der gleichen Weise behandelt zu werden, wie die Universität. Nach eingezogener Erkundigung wird dort der Kehrichtabfuhrbeitrag nach Menge berechnet und monatlich eingezogen, genau, wie das bisher bei uns geschehen ist Ein Strassenreinigungsbeitrag und eine Kanalgebühr kommen in der Universität nur für Dienstwohnungen in Betracht. In unserem befindet sich eine Dienstwohnung und zwar die des Hausmeisters, bestehend aus 3 Zimmern, Küche und Bad. Nach dem Mietwert dieser Wohnung müsste Stassenreigigungsbeitrag und Kanalgebühr berechnet werden.
Wir geben I"nen den Steuerzettel zurück, und bitten, ihn zu prüfen und entsprechend abzuändern.
Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft
l. A.