Direktion
des Fuhrpark® u.d.Strassenreinigung +++++
Frankfurt a.M • , den * .<YT\
Wie Ihnen bekannt ist, bildet die allgemeine Haus
kehricht- Abfuhr- Abgabe einen getsandteil der im Wege der Bareinziehung zur Hebung kommenden Abfuhr-i-Entschädigung für die Abfuhr Ihrer gewerblichen Abfälle. Mit Rücksicht darauf, dass eine Anrechnung innerhalb der 14 tägigen Abrechnungsperioden rechnungstechnisch nicht durchführbar ist, beabsichtigen wir di® Angelegenheit vom 1.April ds.Js. ab in folgender Weise zu regeln.
Der für den Lauf eines Rechnungsjahres auf Ihre Be
triebsstelle entfallende Hauskehricht-Abfuhr-Beitrag wird vierteljährlich nachträglich auf die folgenden Abfuhrleistungen angerechnet. Dies geschieht in/der Weise, dass die Rechnungsstellung solange ausgesetzt wird, bis die Vergütung für unsere Leistungen den Betrag des 1/4 jährlichen Abfuhrbeitrags erreicht hat. Stellt sich der Vierteljahresbetrag des Abfuhrbeitrages höher, als die für den entsprechenden Zeitraum nach der Kehrichtmenge sich errechnende Abfuhrvergütung so erfolgt eine Anrechnung auf die Leistungen des folgenden Vierteljahres nur bis zur Höhe der letzteren.
Falls binnen 14 Tage nach Abgang dieses Schreibens
keine Kündigung des Abfuhrverhältnisses eingegangen sein sollte, nehmen wir an, dass Sie mit den vorstehenden Bedingungen einverstanden sind und Fortsetzung der Kehrichtabfuhr
wunscnen. ^
Hfjej.: Schröder ; Zör Beglaubigung: