Direktion

des Fuhrpark® u.d.Strassenreinigung +++++

Frankfurt a.M , den * .<YT\

Wie Ihnen bekannt ist, bildet die allgemeine Haus­

kehricht- Abfuhr- Abgabe einen getsandteil der im Wege der Bar­einziehung zur Hebung kommenden Abfuhr-i-Entschädigung für die Abfuhr Ihrer gewerblichen Abfälle. Mit Rücksicht darauf, dass eine Anrechnung innerhalb der 14 tägigen Abrechnungsperioden rechnungstechnisch nicht durchführbar ist, beabsichtigen wir di® Angelegenheit vom 1.April ds.Js. ab in folgender Weise zu regeln.

Der für den Lauf eines Rechnungsjahres auf Ihre Be­

triebsstelle entfallende Hauskehricht-Abfuhr-Beitrag wird vierteljährlich nachträglich auf die folgenden Abfuhrleistun­gen angerechnet. Dies geschieht in/der Weise, dass die Rech­nungsstellung solange ausgesetzt wird, bis die Vergütung für unsere Leistungen den Betrag des 1/4 jährlichen Abfuhrbei­trags erreicht hat. Stellt sich der Vierteljahresbetrag des Abfuhrbeitrages höher, als die für den entsprechenden Zeit­raum nach der Kehrichtmenge sich errechnende Abfuhrvergütung so erfolgt eine Anrechnung auf die Leistungen des folgenden Vierteljahres nur bis zur Höhe der letzteren.

Falls binnen 14 Tage nach Abgang dieses Schreibens

keine Kündigung des Abfuhrverhältnisses eingegangen sein sollte, nehmen wir an, dass Sie mit den vorstehenden Bedin­gungen einverstanden sind und Fortsetzung der Kehrichtabfuhr

wunscnen. ^

Hfjej.: Schröder ; Zör Beglaubigung: