den Vorsitzenden, den Schatzmeister und deren Stellvertreter.

8 8 .

Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft und entscheidet in allen Fragen, soweit diese nicht der Beschluß­fassung der General-Versammlung un­terliegen. Er führt die Verwaltung der Tennisplätze, setzt die Spielordnung fest und überwacht deren Einhaltung. Er entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern.

General-Versammlung.

8 9.

Die General-Versammlung hat fol­gende Rechte:

1. Wahl des Vorstandes, Prüfung der Rechnungen und der Geschäftsführ­ung, Entlastung des Vorstandes.

2. Änderung der Satzung.

3. Auflösung der Gesellschaft.