den Vorsitzenden, den Schatzmeister und deren Stellvertreter.
8 8 .
Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft und entscheidet in allen Fragen, soweit diese nicht der Beschlußfassung der General-Versammlung unterliegen. Er führt die Verwaltung der Tennisplätze, setzt die Spielordnung fest und überwacht deren Einhaltung. Er entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern.
General-Versammlung.
8 9.
Die General-Versammlung hat folgende Rechte:
1. Wahl des Vorstandes, Prüfung der Rechnungen und der Geschäftsführung, Entlastung des Vorstandes.
2. Änderung der Satzung.
3. Auflösung der Gesellschaft.