T. G. nicht aufgelöst. Der Ausschei- dcnde hat keinerlei Anspruch an das Gesellschafts-Vermögen.

8 5 .

Der Jahresbeitrag wird durch den Vorstand festgesetzt. Für den Beitrag steht den Mitgliedern die Benützung der Tennisplätze nach der vom Vorstand aufgestellten Spielordnung zu.

8 6 .

Vorstand.

Der Vorstand setzt sich aus je einem Vertreter der genannten wissenschaft­lichen Institute und einer von der Ge­neral-Versammlung alljährlich festzu­setzenden Zahl von Vertretern der Kor­porationen der Akademie zusammen. Die Wahl der Vertreter erfolgt auf Vorschlag der Institute und der Kor­porationen für das Geschäftsjahr.

8 7 .

Der Vorstand wählt aus seiner Mitte