T. G. nicht aufgelöst. Der Ausschei- dcnde hat keinerlei Anspruch an das Gesellschafts-Vermögen.
8 5 .
Der Jahresbeitrag wird durch den Vorstand festgesetzt. Für den Beitrag steht den Mitgliedern die Benützung der Tennisplätze nach der vom Vorstand aufgestellten Spielordnung zu.
8 6 .
Vorstand.
Der Vorstand setzt sich aus je einem Vertreter der genannten wissenschaftlichen Institute und einer von der General-Versammlung alljährlich festzusetzenden Zahl von Vertretern der Korporationen der Akademie zusammen. Die Wahl der Vertreter erfolgt auf Vorschlag der Institute und der Korporationen für das Geschäftsjahr.
8 7 .
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte