Außerordentliche Mitglieder können werden:
s) Immatrikulierte Besucher der Akademie,
b) Familienangehörige der ordentlichen Mitglieder,
c) auf Einführung durch ordentliche Mitglieder auch andere Personen, die in keinem unmittelbaren Verhältnis zu den genannten wissenschaftlichen Instituten stehen.
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Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand nach Anmeldung.
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Das Ausscheiden erfolgt in der Regel durch Austritt, der nur auf Schluß des Geschäftsjahres möglich ist. Wer seinen Mitgliedsbeitrag auf wiederholte Aufforderung des Vorstandes nicht zahlt, gilt als ausgeschieden. Durch das Ausscheiden eines Mitgliedes wird die A.