Außerordentliche Mitglieder können werden:

s) Immatrikulierte Besucher der Aka­demie,

b) Familienangehörige der ordentlichen Mitglieder,

c) auf Einführung durch ordentliche Mitglieder auch andere Personen, die in keinem unmittelbaren Ver­hältnis zu den genannten wissen­schaftlichen Instituten stehen.

8 3 -

Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand nach Anmeldung.

8 4 .

Das Ausscheiden erfolgt in der Regel durch Austritt, der nur auf Schluß des Geschäftsjahres möglich ist. Wer seinen Mitgliedsbeitrag auf wiederholte Auf­forderung des Vorstandes nicht zahlt, gilt als ausgeschieden. Durch das Aus­scheiden eines Mitgliedes wird die A.