1. Beilage.

Tägliche Rundschau.

flr. 465»

4. Oktober 1908.

Unpolitischer Tagesbericht.

* 1000 Mark Belohnung hat die Essener

Staatsanwaltschaft auf die Ergreifung des Mörders des englischen Fräulein« Lake gesetzt. Bi« zur Stunde ist es aber noch nicht gelungen, Licht in die dunkle Angelegenheit zu bringen. Da

bereits mehrfach Anschläge auf jenem einsamen Wege auf Frauen verübt ' worden sind, befürchtet

man, daß auch diesmal nichts herauSkomme. Essener Blätter erheben, wie uns gedrahtet wird, ernste Vorwürfe gegen die Behörde, daß man nicht bester für die Sicher» heit auf jenen Wegen gesorgt habe. Ander­

seits wird der Engländerin zur Last gelegt, daß sie trotz der Warnung einer Freundin jenen be­rüchtigten Weg in den Dämmerstunden einschlug. Heute sind die Verwandten der Ermordeten in

Essen einget.offen, um für die Bestattung zu sorgen. Das ermordete Fräulein Madeleine Lake war 80 Jahre alt und wohnte zu Shern Parl beiRichmond. Ihre Mutter starb vergangenen Februar. Sie hat eine fünf Jahre jüngere Schwester Edith Lake. Beide Schwestern sind ver­mögend. Die Witwe, bei der sie in Essen zum Besuch war, ist eine langjährige Freundin der Familie.

* Die Weimarer Schloßdiebstähle. Heute wurde die Zeugenvernehmung fortgesetzt. Der junge Ludwig S u p h a n, der an den Angekl. Bach Bücher aus der Bibliothek seines Vaters, des Geh. Hofrats Suphan, verkauft hat, sendet durch einen Eilbrief ein ärztliches Zeugnis aus Bozen, wonach es ihm unmöglich sei, die Reise nach Weimar zu machen und als Zeuge zu erscheinen. Staatsanwalt: Ich bin überzeugt, daß der Zeuge lediglich seiner Zeugenpflicht sich entziehen will. Ich erhebe aber keinen Vertagungsanspruch, da zweifellos Hehlerei des Zeugen vorliegt. Wert.: Ich habe keinen Anlaß, zu bedauern, daß er nicht kommt; mir tut nur leid, daß er nicht in Strafe ge­nommen werden kann. Präs.: Der gleichen Ansicht sind wir auch.

Der Buchbindermeister Paul Lüttich steht unter dem Verdacht der Unterschlagung und wird nicht vereidigt. Er gibt an, daß sich viele Bücher in seiner Buchbinderei im Laufe der Jahre ansammeln, die ihm zum Einbinden über­geben und dann nicht abgeholt werden. Diese Bücher habe er dann verschenkt und zum Teil verkauft, um wenigstens die Kosten des EinbindenS herauszuschlagen. Staatsanwalt: Ich meine» der Zeuge hat eine Unter­schlagung begangen. Haben Sie die ganzen an­gesammelten Bücher im Ramsch verkauft, oder haben Sie die einzelnen Bücher nachgesehen? Zeuge: Ich habe sie nicht im einzelnen nachgesehen.

Theatersekretär Schönheit wird nicht vereidigt. Er hat 4 Bände der anastasischen Neudrucke dem Bach ver­kauft. Diese 4 Bände soll er unterschlagen haben. Präs.: Sind Sie sich bewußt, daß Sie diese Bände unterschlagen haben? Zeuge: Nein, ich bin mir keiner Schuld bewußt. Präs, zum Angekl. Bach: Wann haben Sie die anasta­sischen Neudrucke von dem Zeugen gekauft? Angekl.: Im Jahre 1904. Präs.: Waren Sie dabei, als der Zeuge die Bände herausholte? Angekl.: Nein, er schickte sie mir zu. Ich verlangte direkt nach den anastasi­schen Neudrucken. Der Zeuge sagte dann, er müßte mir dann seine Privatexemplare geben. Zeuge: Ich kann dazu nichts sagen. Präs.: Wie lange haben Sie mit Bach in Geschäftsverbindung gestanden ?Zeuge: 10 Jahre. Präs.: Dann handelt es sich um ein Böcklin-Bild, daß Sie an den Angeklagten ver­kauft haben. Zeuge: Ich habe das Bild von einem Kürschnermeister in Tausch erhalten, habe eS gereinigt und gefunden, daß es ein Böcklin war. Präs.: Sie haben auch einem Antiquar in Leipzig Goethe- Schriften angeboten, darunter auch anastasische Neudrucke. Zeuge: Die konnte ich mir leicht verschaffen. Es gibt Dutzende von Mitgliedern der Goethe. Gesellschaft, die mir mit Freuden das Recht gegeben hätten, ihre Namen zur Erwerbung solcher anastasischen Neudrucke zu benutzen.

Dann wird der Diener Neubauer vom Goethe- Schiller-Archiv vernommen. Seine Aussagen bringen nichts wesentliches.

* Wegen vorsätzlicher Tötung seiner eigenen Mutter (Totschlag) wurde vom Schwurgericht Hannover am Mittwoch der 25 Jahre alte Arbeiter Otto Bühr- mann aus Hannover zu 12 Jahren und 1 Monat Zu chtha us und 10 Jahren Ehrverlust verurteilt. Der Unhold hat, um sich in den Besitz von Geldmitteln zu setzen, wahrscheinlich in der letzten Silvesternacht, feine eigene 55 Jahre alte Mutter erwürgt. Er stahl danach zwei Sparkassenbücher. Die Leiche der Frau wurde erst vier Wochen nach der Tötung in ihrer verschlossenen Wohnung im Bette liegend aufgefunden.

Wegen Körperverletzung mit tödlichem Er­folg, begangen an der eigenen Mutter, verurteilte unter Zubilligung mildernder Umstände das Schwurgericht zu Gießen die 38 jährige Elisabeth Reuber zu acht Monaten Gefängnis. Das Mädchen hatte die Mutter, die ihr das Vesperbrot nach dem Felde nachbringen sollte, an einem Feldwege schwer be­trunken angctroffen und der Trunkenen einige Schläge mit der Hacke und auch Fußtritte verabfolgt. Infolge mehrerer der Frau dadurch zugefügter Rippenbrüche und einer Verletzung der Lunge starb diese eine Woche nach dem Vorfall.

Eine Bande von Mädchenhändlern verhaftet. Wie uns gedrahtet wird, verhafteten die holländischen Behörden in Venlos und Weert eine aus 10 Personen bestehende internationale Mädchenhändler- Bande. Sämtliche Verhafteten betrieben seit fünf

Jahren einen schwungvollen Mädchenhandel au» Osteuropa nach verrufenen Häusern des Westens. Eine andere Bande, die das schimpfliche Gewerbe anscheinend auch schon jahre­lang betreibt, ist am letzten Sonntag in Wien festgenommen worden.

* Krankengeld während Verbüßung einer Ge­fängnisstrafe. Ein Arbeiter der Germaniawerst zu Kiel war am 11. Dezember 1905 erkrankt und mit diesem Tage erwerbsunfähig geworden. Am 27. Januar 1906 wurde er zur Verbüßung einer gegen ihn erkannten Gefängnisstrafe verhaftet, ob­wohl er noch krank und arbeitsunfähig war. Die Kranken­kasse der Germaniawerft, bei der er gegen Krankheit ver­sichert war, verweigerte von diesem Tage an die Weiter­zahlung des Krankengeldes. Sie machte geltend, daß ein Strafgefangener nicht versicherungspflichtig fei, somit auch von einer Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Kranken- versicherungSgesetzeS nicht die Rede sein könne.

Auf die dagegen erhobene Beschwerde entschied der Magistrat als Aufsichtsbehörde der Krankenkaffe, daß auch für die Zeit der Erwerbsunfähigkeit loährend der Straf­verbüßung die fatzungsmäßige Krankenunterstützung zu ge­währen sei. Der Einward der Krankenkasse reiche nicht aus, da nach amtlicher Auskunft der Beschwerdeführer während der Strafverbüßung krank und arbeitsunfähig gewesen sei, so daß er an der Gefängnisarbeit nicht habe teilnehmen können. Daß er von der Gefängnisverwaltung unterhalten und verpflegt worden sei, also noch andere Er­werbsquellen besessen habe, könne nicht von Einfluß sein. Gegen diese Entscheidung erhob die Krankenkaffe Klag« beim Amtsgericht, wurde aber verurteilt. Auch ihre Be­schwerde beim Landgericht batte keinen Erfolg und so muß die Krankenkasse das Krankengeld zahlen. Dieses Urteil wird der sozialen Forderung gerecht, daß das Krankengeld nicht bloß dem Arbeiter, sondern auch dessen Familie zugute kommen soll.

* Eine sogenannte Alkohol-Sprechstunde hat in

Dortmund das Mitglied des Magistrats, Stadtrat Rath, eingerichtet. Er ging dabei von der

Ansicht aus, daß es auch rm Interesse der Ver­waltung liege, der Trinkerfürsorge größere Auf­merksamkeit zuzuwenden; hier solle man nicht lediglich mit der Armenunterstützung eingreifen, und zu einer mehr vor­beugenden Tätigkeit gehöre eine persönliche Be­einflussung des Einzelfalles. Die Sprech­stunden wurden auf Mittwoch- und Sonnabendvormittag gelegt. Diese Einrichtung, die Herr Rath auf Grund der in seinem Amt gemachten Erfahrungen geschaffen hat, be­währte sich bis jetzt sehr gut. In einem Bericht an den" Oberbürgermeister sagt er: Sowohl von Trinkern wie von deren Angehörigen ist die Einrichtung in Anspruch genommen worden. E» hatte einen besonders be­merkbaren günstigen Einfluß auf die Trinker, daß sie nicht mit Vorwürfen empfangen, sondern als krank behandelt wurden. Eie faßten sofort Vertrauen und hielten nicht selten das gegebene Wort, sich zu bessern. Eine gute Einwirkung würde nebenher von Mitgliedern der Dortmunder Enthaltsamkeitsvereine auSgeübt, die Trinker immer wieder aufsuchten und in ihren guten Vor­sätzen bestärkten.

* Kurze Nachrichten. Die Bürgerschaft Bremens hat die Herstellung eines Moltke-DenkmalS nach dem Entwurf des Professors Hahn- München in Form eines an der Liebfrauenkirche anzu­bringenden Reiterstandbildes in Hochrelief zugestimmt.

Die Hamburger Bürgerschaft stimmte dem Anträge des Senats wegen Bewilligung einer Beihilfe von 5000 Mark an die Pensions­anstalt deutscher Journalisten und Schriftsteller zu. nachdem ein Sozial- demokrat sich gegen den Antrag ausgesprochen hatte, weil er mit dem hamburgischen Staatswesen nichts gemein habe.

Infolge der vielen Regen führen Elbe und Oder im Unterlaufe Hochwasser. Ganze Strecken von Wiesen und Ländereien der Niederung stehen unter Wasser. Vielfach ist die zweite Heu­ernte, die des schlechten Wetters wegen nicht unter Dach und Fach gebracht werden konnte, vom Hoch­wasser weggeschwemmt worden.

In dem abends in Kassel eintreffenden west­fälischen Personenzuge reiste eine Frau mit ihren zwei kleinen Kindern. Kurz vor Hagen stieg sie aus, ohne an dieKinder zu denken. Erst als sie sich nach einigen Stunden ihrer erinnerte, eilte sie zum Bahnhof zurück. Inzwischen waren die Kleinen den Mitreisenden aufgefallen und in einem Bahnhof dem Vorsteher übergeben worden. Drahtlich wurde dann die Mutter ermittelt, die auch bald eintraf, um die geängstigten Kinder wieder in Empfang zu nehmen. Die Frau hat jedenfalls an Vergeßlichkeit etwas geleistet.

Graf Zeppelin gedenkt in den nächsten Tagen seine Versuche auf dem B o d e n s e e wieder aufzunehmen. Sein neues Luftschiff, das er gänzlich aus eigenen Mitteln hat erbauen lassen, ist fertig und in der Ballonhalle bet Friedrichs- Hafen untergebracht.

8unsr und QXieeeneebaft«

* Kleine Mitteilungen. Einen sehr seltenen

Fund legte Museumsdireltor Dr. Boehlau im Verein für hessische Geschichte und Landeskunde zu Kassel vor, nämlich eine in der Umgegend von Bebra aufgefundene bronzene Axt, deren Stiel, Schneide und Hammer

aus einem einzigen Stück bestehen. Aus dem Charakter der sehr reichen Verzierung läßt sich schließen, daß die Axt sehr alt ist. Das Metall enthält 93 v. H. Kupfer und2 v. H. Zinn, während spätere Legierungen 80 v. H. Kupfer und 20 v. H. Zinn enthalten. Da« Stück ist fast ohne alle Analogie, nur in einer Privatsammlung in Mähren finden sich zwei gleiche Funde von derselben Legierung und mit ähnlicher Verzierung.

In der Nähe von PaSqueS (Cote d'Or) hat man gewissermaßen einen unterirdischen Gletscher entdeckt. Bei Erdarbeiten stellte man fest, daß die Boden- wärme in einer Tiefe von sechs Metern merklich kank. Als man noch tiefer grub, hatte sich derBoden um weirerezweiGrad abgekühlt. Sließlich stieß man auf eine gefrorene Stelle, eine Art Gletscherstück, da» die Form eines Dreiecks hatte, sechs Meter in der Breite und drei in der Höhe maß. Obwohl in diesem Jahre der Sommer sehr heiß gewesen war, ist der Gletscher nicht abgeschmolzen. Man hat diese Naturmerkwürdigkeit bisher noch nicht einwandfrei erklären können.

* Hochschulnachrichten. Geh. Hofrat, vr. phil. Richard Dedekind, Professor der Mathematik an der Technischen Hochschule zu Braunschweig, vollendet am 6. Oktober das 75. Lebensjahr. Er begann seine akademische Laufbahn 1854 als Pnvatdozent in Göttingen und blieb dort bis zu seiner 1862 erfolgten Berufung als Professor der Mathematik an das damalige Collegium Carolinum, nachmalige Technische Hochschule in Braun­schweig. 1894 nahm er seinen Abschied, behielt aber die Lebrberechtigung bei. Der Gelehrte ist Mitglied der preußischen Akademie der Wissenschaften.

Zum Geheimen Oberbaurat wurde der ord. Professor für Jngrnieurwissenschaften an der Technischen Hochschule zu Karlsruhe, Oberbaurat Bernhard Baumei st er ernannt. Prof. Baumeister steht im 74. Lebensjahre. Er stammt aus Hamburg.

Zum Lektor der französischen Sprache an der Berliner Technischen Hochschule wurde vom 1. Oktober 1906 ab der Lehrer an der königl. Kriegsakademie vr. phil. Francis Nehret ernannt. Neyret ist 1867 zu Genf geboren, studierte an der dortigen Universität Naturwiffenschaften, war von 1891 als Lehrer der Prinzen Friedrich Heinrich, Joachim Albrecht und Friedrich Wilhelm von Preußen tätig, setzte seine Studien bei Tobler, Zupitza und Brand! an der Berliner Universität fort, wurde 1896 Lehrer der Prinzen Adalbert, August Wilhelm und Oskar von Preußen und promovierte 1897 in Halle a. S. Zwei Jahre später erhielt er eine Lehrerstelle an der Kriegsakademie und 1903 an der Aitilleri of chul» (jetzig e n Mttttütt e chuWe» «la d«« »)! . »

Geh. Medizinalrat Prof. Dr. Wilhelm W a l d e y e r, der berühmte Anatom der Berliner Universität, begeht am 6. d. M. unter Anteilnahme der gesamten Gelehrtenwelt seinen siebzigsten Geburtstag. Er ist zu Hehlen im Braunschweigischen geboren. Waldeyers erstes Verdienst als Lehrer an der Berliner Uni- versttät bestand darin, daß er den anatomischen Unterricht von Grund auS neu eingerichtet hat. Auch die anatomische Anstalt ist unter seiner Leitung bedeutend in seiner Ein­richtung und ihrem Betriebe erweitert und geändert worden. In der Akademie der Wissenschaften ist er nach dem Tode von du BoiS-Reymond ständiger Sekretär. Waldeher ist gleich bedeutend als anatomischer Lehrer und Forscher. Möge dem verdienstvollen Gelehrten noch eine lange Zeit der Wirksamkeit vergönnt sein.

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an der Universität Halle, der für das Fach der romanischen Philologie an die Rockeseller-Univrrsität in Chicago berufen wurde, hat diesen Ruf abgelehnt.

Der Privatdozent für Physiologie und erste Assistent bei Prof. Verworman der physiologischen Anstalt der Universität G ö t t i n g e n, Prof. Dr. med. Heinrich B o r u t t a u wurde zum physiologisch-chemischen Assistenten am Krankenhaus Friedrichshain in Berlin berufen. Er ist geborener Leipziger (1869).

Heer und flotte«

* Die Wichtigkeit, die dem Fußgefecht der Kavallerie beigemeffen wird, läßt sich aus dem soeben au»gegrbenen Entwurf einer Schießvorschrift für die Kavallerie vom 5. September 1906 erkennen. Sie ist nach derKöln. Ztg." noch mehr als bisher der gleichen Vorschrift für die Infanterie nachgebildrt. Die Kavallerie verschießt mit demKarabiner88die neu «ingeführte 8-Munition noch nicht, sondern mutz mit Rücksicht auf die Waffe die alte Munition weiter verwenden, die Geschoß­wirkung des Karabiners entspricht daher derjenigen des Gewehr« 88; auch läßt der kürzere Lauf nur eine Schuß­weite von 3200 Meter zu, während das Jnsanteriegewehr 4000 Meter schießt. Die Eindringungsticfen in Sand und Erde sind aber bei den Gewehren 88 und 98 sowie bei dem Karabiner dieselben und bettagen 90 Zm., die Kavallerie ver­wendet fortan für die Schießübungen dieselben Scheiben und Geräte wie die Infanterie, wobeieineweiterezweckmäßige Ver­einfachung eingetreten ist; ebenso ist beim Schulschießen der Zeichenverkehr mit schwarz-weißen Rahmenflaggen wie bei der Infanterie eingeführt. Auch das Schießen mit dem Revolver ist wieder ausgenommen worden, da eine Selbstladepistole immer noch nicht eingeführt ist; dies sollte um so eher geschehen, als außer den Offizieren nur Unteroffiziere und Trompeter im Revolverfchießen ausgebildet werden. Für den bei diesem Schießen zu benutzenden Revolvertisch ist ein besonderes Muster wie bisher nicht mehr vorgeschrieben. Alle Bedingungen im Schulschießen sind auf drei Patronen festgesetzt, nur die letzte Beoinguna der Hauptübung wird in jeder Schieß- klasse mit fünf Patronen durchgeschossen. Bet der Aus­bildung ist anzustreben, daß der Gegner nicht merkt, ob er Infanterie oder abgeseffene Kavall.^ie sich gegenüber hat, was ihm freilich weniger durch dos Schießen als durch die weit sichtbaren Uniformen unserer Reiterei bald klar fein wird.