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Die -Siefülltet eines Antrags auf Znnkckstelluiig 'vva der Ablieferung entbindet nicht von der Beachtung der Bestimmungen der Bekanntmachung,-insbesondere nicht von der Meldepflicht im Sinne des 8 6 der Bekanntmachung.
9,
Freiwillige Ablieferung.
(Zu § 15 der Bekanntmachung.)
Die Sammelstellen nehmen außer den enteigneten Gegenständen auch andere ähnlicher Art als freiwillige Ablieferung an, soweit sic nicht zur gewerbsmäßigen Veräußerung oder Verarbeitung bestimmt sind. Hauptsächlich kommen die folgenden Gegenstände in Frage:
Albmustänöer
Aschenbecher und Ascheuteller Autozubehllrteile, wie Hupe»,
GaScntwickler, Kotfchützer nsw.
Badeöfen Becher aller Art Beschläge an Möbeln/ Koffern ufw.
Bestandteile von Beleuchtnngs- lörpern, Fernrohren, Apparaten, optischen, physikalischen n. ähnlichen Instrumenten Bierglasdeclel, Bierlrngdeckel Bicrfaßhälme
Bierschanlsäiilen, BierfyphvnS Btermärmer, Bicrwärmerstnnd.
Bilderraümen Btznucnspritzen Blninenteller, Biiimcnteller- hatter
Blumentöpfe und -knbel Budenschnbbleche vor Oese» n.
Herden
Bowlen ans Haushaltungen Briefbeschwerer Bronzciignrcn Rrotlörbe Büchcrständer Bliaelgeräte Bürstenblcche Dosen aller Art Eierbecher
OinrichtttiigSgegenständc ans Siällcn Eiaäercn
EleUrifierapparatc Falinenftaiigenspiben r- laschcnlorkenanssätze . biardlnenftauge» mit Haltern u.
isttngcn ans Wohnungen ■ ('in-Mi«One a.nS Wohnungen Gieülannen Gou.w
lülocken von elektr. Klingeln,
Kältewerken nfm.
Griiie von Atöbeln, Klavieren,
Lchnbläften nsw.
Gl iumnophon-Trichtcr n. -Arme liurihalter, Gnrtklemmcn an lliollabcn »sw.
Humpen üinMui /«!!
Fniundlcrüüchscn KaNeelannen Kr/feemaschine»
Kaininnmkleidiingen Liaminvorfetzer und Fener- geschirr dazu Kämme
Karicnlchalen, Kartenpressen Ketten
Klingelzilge und Klinaelknövse Kollellenbüchsen
SLufcnsorftohschieneu
Tafelaufsätze. Tafelgeschirre
Tassen und Unterlätze dazu
Teeglashalter
Teekannen, Teemaschinen
Teller aller Art
Thermometer-Ständer
Tintenfässer
Ltschglocken
Tortenschanseln
Trichter
Tritte und Triltbrcller von Fuhr werken Türschließer
Uhrgehäuse, Uhrgewichl.', Nhr- schlüfsel
Untersätze für Flaschen, Krüge,
Gläser
Basen
Berdampferschalen
Vogelkäfige
Vorhangstangen mit Halter» n.
Ringen a»S Wohnungen Wagebalken von Säulen- Hängewaaen Wandteller
Waflerhähne aus Wohnungen
Weinkühler
Zabnstochergestclle
Ztereegenstände
Zigarrenabschneider
Ztgarreuavlageu
Zigarrenanzünder
Zuckerdosen, Zuckerzangen.
Knchenplatten
Kumpen
Telle aus Kupfer u. Kroil^i, l Messing: da alle ans Lamven c anderem Metall 6e«. Ser l'^end-u Stücke »or j der Ablieferung ent*
' fernt werden müssen. Likörservice Lote
Medaillen
Menagen
Mcsserbänkc
Milchkannen
Mniütionsutcnsilien aus Messing, wie Pulvermatze, Kugel- ietzer, Schrotfliller, Zündhnt- chenzangei!, Umbördler nsw. Mnsikinstnniieutc NippcSsachen Notenständer
Obstmesser, Obstmesserständer Obstschalen
Ofenrohrabschlnbringe Ofenvorsetzer und Feuergcschirr dazu Vlatten Pokale
Porttercustaugen mit Haltern u.
Ringen aus Wohnungen Rauchservice Rasicrscrvice
Reinigungsdeckel an Oese» nsw. Ringe zu Gardinen, Vorhäng., Portieren nsw.
Rollen von Betten, Tischen usw.
mit Mcssiugringen dazu Samoware
Schablonen zum Wäschezcichncn Schalen n. Säulen von Tafel-, Säulen- und Hängewagen Schgllbecker von Orgeln, Or- chcstrien nsw.
Schiene» au Treppen Schilder, Namen-, Firmen- u.
Bczeichnungsschilder
Schlittcngeläute
Schlösser
Schlüssel, Schlüsselleisten Schreibzenggarnitnren Schauseln aller Art, z. B.
Ärnmelschippcn
Selbstschnnker
Serviettenringe
Signalpfeifen
Sparbüchsen
Spielteller
Svielivarcn
Spritzen
Spucknapse
Staubfauger-Zubehörtetle
Sticielknechte
Streichholzständer
Für die freiwillig abgelieferten Gegenstände werden die Preise des 8 10 der Bekanntmachung gezahlt.
Soweit die Gegenstände bereits durch diese oder frühere Bekanntmachungen enteignet sind, besteht eine Ablieferungspflicht; für sie werden die Preise der betreffenden Bekanntmachung gezahlt.
Hanshaltungsgegenstände ails Kupfer, Messing und Nickel sind bereits nach der Bekanlitmachung M. 0281/10. 15. K. N. A., Illnminiumgerätschaften nach der Be« kann.uiachnng M. 800/2. 17. K. N. A-, Bierglasdeckel und Bierkrngdeckel aus Zinn nach der Bekanntmachung N. 1/2. 17. K. R. A. ablieserungspflichtig. Gegenstände dieser Art, die ohne besondere behördliche Ge- nehmignng znrückbehalteu sind, werden demnächst zwangsweise eingezogen. Bis auf weiteres werde» auch diese noch zn den im 8 17 der Bekanntmachung genannten Preisen angenommen.
Für Gegenstände, welche nicht enteignet sind und j freiwillig abgclicfert werden, ist eine Forderung über die festgesetzten Uebernahmepreise hinaus, also auch eine Inanspruchnahme des NeichsschtedSgcrichts für Kriegswirtschaft, ansgeschlossen.
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, Anf ragen und Anträae. _
(Zu § 10 der Bekanntmachung.)
Schriftliche Anfragen und Anträge, die die Bekanntmachung betreffen, sind an das städtische Statistische Amt oder an die städtische Materialienverwaltung zu richte«. Sie sind mit der Bezeichnung „Be- tresfend Einrichtnngsgegcnstände" zu versehen und dürfen andere Angelegenheiten nicht behandeln. Mündliche Anfragen um Auskunft über die Bekanntmachung, insbesondere inwieweit Gegenstände unter die Bekanntmachung fallen, inwiefern ans Ersatzbeschaffnng zu rechnen ist und ans welche Weise sich der etwa nötige Ansba« bewerkstelligen läßt, können in den städtischen Sammelstellen, sowie auch beim Statistischen Amt und der städtischen Materlalienverwaltung oder etwa noch späterhin bekannt z» gebenden Stellen, vorgebracht werden.
Frankfurt a. M., den 2g. März 1918.
In, Aufträge des Magi strats r Städtisches Statistisches Amt.
Tiefbauamt
Städtische Matcrialienverwaltnng.