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Die -Siefülltet eines Antrags auf Znnkckstelluiig 'vva der Ablieferung entbindet nicht von der Beachtung der Bestimmungen der Bekanntmachung,-insbesondere nicht von der Meldepflicht im Sinne des 8 6 der Bekannt­machung.

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Freiwillige Ablieferung.

(Zu § 15 der Bekanntmachung.)

Die Sammelstellen nehmen außer den enteigneten Gegenständen auch andere ähnlicher Art als freiwillige Ablieferung an, soweit sic nicht zur gewerbsmäßigen Veräußerung oder Verarbeitung bestimmt sind. Haupt­sächlich kommen die folgenden Gegenstände in Frage:

Albmustänöer

Aschenbecher und Ascheuteller Autozubehllrteile, wie Hupe»,

GaScntwickler, Kotfchützer nsw.

Badeöfen Becher aller Art Beschläge an Möbeln/ Koffern ufw.

Bestandteile von Beleuchtnngs- lörpern, Fernrohren, Appa­raten, optischen, physikalischen n. ähnlichen Instrumenten Bierglasdeclel, Bierlrngdeckel Bicrfaßhälme

Bierschanlsäiilen, BierfyphvnS Btermärmer, Bicrwärmerstnnd.

Bilderraümen Btznucnspritzen Blninenteller, Biiimcnteller- hatter

Blumentöpfe und -knbel Budenschnbbleche vor Oese» n.

Herden

Bowlen ans Haushaltungen Briefbeschwerer Bronzciignrcn Rrotlörbe Büchcrständer Bliaelgeräte Bürstenblcche Dosen aller Art Eierbecher

OinrichtttiigSgegenständc ans Siällcn Eiaäercn

EleUrifierapparatc Falinenftaiigenspiben r- laschcnlorkenanssätze . biardlnenftauge» mit Haltern u.

isttngcn ans Wohnungen ('in-Mi«One a.nS Wohnungen Gieülannen Gou.w

lülocken von elektr. Klingeln,

Kältewerken nfm.

Griiie von Atöbeln, Klavieren,

Lchnbläften nsw.

Gl iumnophon-Trichtcr n. -Arme liurihalter, Gnrtklemmcn an lliollabcn »sw.

Humpen üinMui /«!!

Fniundlcrüüchscn KaNeelannen Kr/feemaschine»

Kaininnmkleidiingen Liaminvorfetzer und Fener- geschirr dazu Kämme

Karicnlchalen, Kartenpressen Ketten

Klingelzilge und Klinaelknövse Kollellenbüchsen

SLufcnsorftohschieneu

Tafelaufsätze. Tafelgeschirre

Tassen und Unterlätze dazu

Teeglashalter

Teekannen, Teemaschinen

Teller aller Art

Thermometer-Ständer

Tintenfässer

Ltschglocken

Tortenschanseln

Trichter

Tritte und Triltbrcller von Fuhr werken Türschließer

Uhrgehäuse, Uhrgewichl.', Nhr- schlüfsel

Untersätze für Flaschen, Krüge,

Gläser

Basen

Berdampferschalen

Vogelkäfige

Vorhangstangen mit Halter» n.

Ringen a»S Wohnungen Wagebalken von Säulen- Hängewaaen Wandteller

Waflerhähne aus Wohnungen

Weinkühler

Zabnstochergestclle

Ztereegenstände

Zigarrenabschneider

Ztgarreuavlageu

Zigarrenanzünder

Zuckerdosen, Zuckerzangen.

Knchenplatten

Kumpen

Telle aus Kupfer u. Kroil^i, l Messing: da alle ans Lamven c anderem Metall 6e«. Ser l'^end-u Stücke »or j der Ablieferung ent*

' fernt werden müssen. Likörservice Lote

Medaillen

Menagen

Mcsserbänkc

Milchkannen

Mniütionsutcnsilien aus Mes­sing, wie Pulvermatze, Kugel- ietzer, Schrotfliller, Zündhnt- chenzangei!, Umbördler nsw. Mnsikinstnniieutc NippcSsachen Notenständer

Obstmesser, Obstmesserständer Obstschalen

Ofenrohrabschlnbringe Ofenvorsetzer und Feuergcschirr dazu Vlatten Pokale

Porttercustaugen mit Haltern u.

Ringen aus Wohnungen Rauchservice Rasicrscrvice

Reinigungsdeckel an Oese» nsw. Ringe zu Gardinen, Vorhäng., Portieren nsw.

Rollen von Betten, Tischen usw.

mit Mcssiugringen dazu Samoware

Schablonen zum Wäschezcichncn Schalen n. Säulen von Tafel-, Säulen- und Hängewagen Schgllbecker von Orgeln, Or- chcstrien nsw.

Schiene» au Treppen Schilder, Namen-, Firmen- u.

Bczeichnungsschilder

Schlittcngeläute

Schlösser

Schlüssel, Schlüsselleisten Schreibzenggarnitnren Schauseln aller Art, z. B.

Ärnmelschippcn

Selbstschnnker

Serviettenringe

Signalpfeifen

Sparbüchsen

Spielteller

Svielivarcn

Spritzen

Spucknapse

Staubfauger-Zubehörtetle

Sticielknechte

Streichholzständer

Für die freiwillig abgelieferten Gegenstände werden die Preise des 8 10 der Bekanntmachung gezahlt.

Soweit die Gegenstände bereits durch diese oder frühere Bekanntmachungen enteignet sind, besteht eine Ablieferungspflicht; für sie werden die Preise der be­treffenden Bekanntmachung gezahlt.

Hanshaltungsgegenstände ails Kupfer, Messing und Nickel sind bereits nach der Bekanlitmachung M. 0281/10. 15. K. N. A., Illnminiumgerätschaften nach der Be« kann.uiachnng M. 800/2. 17. K. N. A-, Bierglasdeckel und Bierkrngdeckel aus Zinn nach der Bekanntmach­ung N. 1/2. 17. K. R. A. ablieserungspflichtig. Gegen­stände dieser Art, die ohne besondere behördliche Ge- nehmignng znrückbehalteu sind, werden demnächst zwangsweise eingezogen. Bis auf weiteres werde» auch diese noch zn den im 8 17 der Bekanntmachung ge­nannten Preisen angenommen.

Für Gegenstände, welche nicht enteignet sind und j freiwillig abgclicfert werden, ist eine Forderung über die festgesetzten Uebernahmepreise hinaus, also auch eine Inanspruchnahme des NeichsschtedSgcrichts für Kriegswirtschaft, ansgeschlossen.

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, Anf ragen und Anträae. _

(Zu § 10 der Bekanntmachung.)

Schriftliche Anfragen und Anträge, die die Be­kanntmachung betreffen, sind an das städtische Stati­stische Amt oder an die städtische Materialienverwal­tung zu richte«. Sie sind mit der BezeichnungBe- tresfend Einrichtnngsgegcnstände" zu versehen und dür­fen andere Angelegenheiten nicht behandeln. Münd­liche Anfragen um Auskunft über die Bekanntmach­ung, insbesondere inwieweit Gegenstände unter die Be­kanntmachung fallen, inwiefern ans Ersatzbeschaffnng zu rechnen ist und ans welche Weise sich der etwa nötige Ansba« bewerkstelligen läßt, können in den städtischen Sammelstellen, sowie auch beim Statistischen Amt und der städtischen Materlalienverwaltung oder etwa noch späterhin bekannt z» gebenden Stellen, vorgebracht werden.

Frankfurt a. M., den 2g. März 1918.

In, Aufträge des Magi strats r Städtisches Statistisches Amt.

Tiefbauamt

Städtische Matcrialienverwaltnng.