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ist es, zur Neubestellung der Franks. Nachrichten, wenn am 1. August keine Störung in der Zustellung eintreten soll

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Hundert beim Erzeuger 3, 8, 4, 6 und 8 Mark und beim Handel 8, 4, 6.50, 8 und 10 Mark kosten. Tatsächlich waren die Preise, soweit Einlegegurken in Frage kommen, seither auf unserem Markt niedriger, als sie die Bezirks- stellc festgesetzt hat. Im Vorjahre bei einer allerdings sehr ergiebigen Ernte bestanden für Gurken übrigens auch keine Höchstpreise.

Erzeugerhöchstpreise für Uepsel. Birne» und Zwetschen. Die Reichsstelle für Obst und Ge­müse hat die Erzeugerüöchstpreise, für Aepfel, Birnen und Zwetschen für diesen Herbst ver­öffentlicht. Diese betragen pro Pfund für Tafelüpfel und Tafelbirnen 86 4, für Wirt­schaftsäpfel und Wirtschaftsbirnen, zu denen auch das Schttttelobst, das Most- und Fallobst gehört, 15 4, für Zwetschen, Hauspflaumen,

t ausMetschen, Mutzpflaumen, Bauernpflaumen, hüringer Pflaumen mit Ausnahme der Breuuzwetschen 20 4> für Brennzwetschen 10 4- Für Tafeläpfel und Tafelbirnen sind vom 15. Oktober ab Aufbewahrungszuschlüge als Ersatz für Schwund vorgesehen. Die Preise für Aepfel und Birnen mußten gegenüber den ursprünglichen Absichten der Retchsstelle erhöht werden, weil die Aepfelernte in weiten Ge- bteten des Deutschen Reiches wenig günstig be­urteilt wird und die Birnenernte durchweg schlecht ausfällt. Um die deutsche Eüelobstzucht zu schützen, bleiben vollkommen ausgebildcte fehlerfreie, den besten Sorten angehörende Aepfel und Birnen bestimmter Größe (Edelobst) von den Höchstpreisen ausgenommen. Sie dürfen aber nur an die von oer Reichsstelle ermächtigten amtlichen Stellen veräußert wer­den und kommen ausschließlich durch behördlich überwachte Verkaufsstellen an die Verbraucher, so daß jeder Uebervorteilung der Verbraucher vorgebeugt ist.

Gegen den Schleichhandel mit Schlachtvieh. Das Lebcu^nnttelamt Hat Ausführungsbestim- mungen zu einer Bekanntmachung der Bezirks- fletschstelle iiüer den Handel mit Vieh erlassen, wonach die Vichhalter von jedem Verkauf von Schweinen. Rindern, Kälbern und Schafen der Fleischabteilnng des Lebensmittelamtes, Thsa- terplatz 18, Zimmer 72, Anzeige zu erstatten haben. Die Anzeige muß binnen 48 Stunden erfolgen, auch wenn der Verkauf innerhalb des Stadtkreises Frankfurt a. M. vorgenommen wird, und muß die genaue Adresse des Ver­käufers und Käufers, sowie Bezeichnung der Tiere und den Verwendungszweck enthalten. Mit dieser Verordnung soll dem Schleichhandel von Schlachttieren entgegengetreten werben. Das Lebensmittelamt wird aus diesem Grunde die Durchführung der Bestimmungen genau überwachen.

Die Geheimnisse der Krrrliste. Eine Kurliste gibt allerlei bemerkenswerte Aufschlüsse, wenn man sie genau liest. Ganz abgesehen davon, daß das Verzeichnis der Gasthöfe und Fremden­heime beweist, wie wenig wir uns noch von der unleidlichen Ausländerei der Frieöensiahre srei- gemacht haben, läßt sich eine sehr hiobsche und be­zeichnende Statistik über Heimat. Stand und an­dere bemerkenswerten Eigenschaften der Kur­gäste aufmachen. Da gewisse Kennzeichen so außerordentlich zahlreich sind, könnte man meinen, daß bestimmte Bevölkerungskreise ent­weder des ärztlichen Zeugnisses und damit des Kuraufenthaltes besonders bedürftig sind, oder, wenn man boshaft sein wollte, sich den Aufeni» halt in einem teuersten Kurort am ehesten lei­sten können. Ein hübscher zeitgemäßer Witz fin­det sich, natürlich unbeabsichtigt, in der Kurliste

I auf der Post und Eisenbahn, in Fabriken und anderen Geschäften. Es ist dies ehrend anzu- erkennen, hat aber die traurige Kehrseite, daß viele Frauen den weltlichen Verlockungen er­lagen und straffällig wurden, so daß beute das Weibergefüngnis in Mainz überfüllt ist. Die Erscheinung, welche seit September 1917 einge­setzt hat, wird tedoch mit der veränderten Lebens­stellung der Frau wieder verschwinden. Rach dem Rechenschaftsbericht betrugen die Mtt- gliederbeiträge Im Jahre 1917 6502.50 Mk.. die Einnahmen einschließlich der Geschenke im ganzen 11912 Mk. An Unterstützungen wurden verausgabt an Pfleglinge 2884.98 Mk. Ausge­nommen wurden 09 Pfleglinge (33 aus Starken­burg, 10 aus Oberhessen, 26 aus Rbeinhessen). Die Aufnahme gegenüber der früheren Jahre hat bedeutend abgenommen, da die Gefangenen überall und vielfach ohne Hilfe lohnende Arbeit finden und der Unterstützung nicht bedürfen. Von Wichtigkeit ist die Erwähnung, daß die Bestra­fungen im Strafregister nach den Beratungen des Bunöesrats vom 17. April 1913 und den ge­setzlichen Bestimmungen vom 16. Avril 1914 für alle Bestraften mit Gefängnis nach 10 Jahren gelöscht werden. Für die Bestraften ist damit ein Alp hinwegqenommen. An der darauf fol­genden Diskussion über Unterkommen der Sträflinge und Jugenöschutz beteiligten sich die Herren Reallehrer Kranz, Mainz, Pfarrer Blum, Gernsheim, Pfarrer Gerhardt, Griesheim und Landgerichtspräfldent Geh. Rat Theobald.

Der Kampf um die «enen Kohleuka ^M Am Montag vormittag sollten in den Stunden von 9 bis Vst Uhr die Straßen mit dem Anfangsbuchstaben ®, darunter der Baumweg, Bergweg, Battonnstraße, Bergerstratze nsw. ihre Kohlenkarten an der Kohlenstelle Matnkat ab- holen. Es entstand in dem Vorflur ein der­artiges Gedränge, daß sich im Publikum lauter Unwille bemerkbar macht«. Man findet es auch ganz unverständlich, daß in einem Vormittage eine derartige Menge von Kohlenkarten aus- gegeben werden soll. Die Bergerstraße allein hat annähernd 400 Häuser. Rechnet man auf' jedes Haus nur sechs Haushaltungen, was bei der Bergerstraße im Durchschnitt nicht zu viel ist, so kommen allein für diese Straße 3400 Haushaltungen in, Betracht. Eine solche Un­menge von Haushaltungen kann natürlich in einem Vormittag nicht bewältigt werdem Die ausgebenden Beamtinnen mußten schließlich aus eigener Initiative die wieder einmal glänzend versagende Organisation ändern, sie sammelten die Kohlenscheine von den wartenden Personen ein und erklärten den Leuten, die Kohlenkarten sollten den Haushaltungen stellt werden. M^n hätte doch schließlich^^?! einfacher getan, die Leute aufzuforbern, Scheine abzugeben und dann gleich angeordnet, baß die Kohlenkarten zugeschickt werben sollem Dadurch wäre Tausenden von Hausfrauen, die im Kriege sowieso überlastet sind, ein unnötiger Gang nach der Kohlenstelle erspart geblieben.

Einkommen und Angestelltenversichernng. Der Bundesrat dürfte demnächst anf Grund des Er­mächtigungsgesetzes eine Verordnung zur Ab­änderung des Versicherungsgesetzes für Ange­stellte erlassen, durch die für die Zeit des Krieges und der folgenden Uebergangszett die Einkommensgrenze für die Versicherungspflicht heraufgesetzt wird. Mit Rücksicht darauf, daß die Gehälter zahlreicher Angestellten infolge der Entwertung des Geldes erheblich erhöht sind, ohne daß dadurch eine Verbesserung der wirt­schaftlichen Verhältnisse eingctreten ist, haben verschiedene Verbände von Angestellten an Reichstag und Reichsregierung Anträge auf Erhöhung der Einkommensgrenze gerichtet. Teilweise gehen diese Anträge dahin, die Ein- kommensgrenze für die Versicherungspflicht überhaupt aufzuheben. Andere Verbände haben eine Heraufsetzung der Einkommensgrenze bis zu 8000 Mark in Vorschlag gebracht. Der Reichstag hat zu der Frage selbst nicht Stellung genommen. Er hat sich vielmehr darauf be­schränkt, die von den Ängestelltenverbänden ein­gegangenen Petitionen dem Reichskanzler zur Kenntnisnahme zu überweisen.

Um bessere Speiscölverhältnssse zu schaffe«, haben verschiedene Stadtgemeinden die sofortige Beschlagnahme der Bucheckernerntc verlangt. Hannover tritt für gründliche Er­fassung der gesamten Ernte durch das Reich ein. Die Schulkinder müßten das Einsammeln über­nehmen und alle Bucheckern seien an eine Reichssammelstelle abznführen §ur sofortigen Auspressung und Oelbereitung. Diese Forderung

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