als je zuvor find wir auf den Gemeinsinn der einzelnen Volksgenossen ange­wiesen. 2m Interesse des Reiches liegt es deshalb, alles zu tun. um die private Initiative und Tatkraft auch auf den Gebieten der Wohlfahrtspflege zu erhalten.

Die geltende Bestimmung des §13 Ziffer 7 hat, wie die Erfahrung lehrt, zweifellos die Wirkung gehabt, daß sie trotz der lähmenden Folgen unserer schlechten allgemeinen Wirtschaftslage die Gebefreudigkeit der breiten Bevölke­rungsschichten erhalten hat. würde dies durch Streichung der Bestimmungen unterbunden, so wäre eine unvermeidliche Folge, dast in verstärktem Maste An­träge an das Reich gerichtet werden müstten. unmittelbare Beihülfen zur Aufrechterhaltung kulturfördernder, mildtätiger oder gemeinnütziger Unter­nehmungen zu geben.

Der Unterzeichnete Verein vertraut deshalb auf das soziale Verständnis der Mitglieder des Reichstags und erwartet, dast der von der Regierung bean­tragten Streichung des §13 Ziffer 7 nicht entsprochen wird.

Deutscher Derein für öffentliche unä private Fürsorge

Geheimer Rirchenrat D. Schlosser

stellvertr. Vorsitzender

Dr. Polliglreit Geschäftsführer

Diese Eingabe wird befürwortend unterstützt von folgenden Vereinigungen: