als je zuvor find wir auf den Gemeinsinn der einzelnen Volksgenossen angewiesen. 2m Interesse des Reiches liegt es deshalb, alles zu tun. um die private Initiative und Tatkraft auch auf den Gebieten der Wohlfahrtspflege zu erhalten.
Die geltende Bestimmung des §13 Ziffer 7 hat, wie die Erfahrung lehrt, zweifellos die Wirkung gehabt, daß sie trotz der lähmenden Folgen unserer schlechten allgemeinen Wirtschaftslage die Gebefreudigkeit der breiten Bevölkerungsschichten erhalten hat. würde dies durch Streichung der Bestimmungen unterbunden, so wäre eine unvermeidliche Folge, dast in verstärktem Maste Anträge an das Reich gerichtet werden müstten. unmittelbare Beihülfen zur Aufrechterhaltung kulturfördernder, mildtätiger oder gemeinnütziger Unternehmungen zu geben.
Der Unterzeichnete Verein vertraut deshalb auf das soziale Verständnis der Mitglieder des Reichstags und erwartet, dast der von der Regierung beantragten Streichung des §13 Ziffer 7 nicht entsprochen wird.
Deutscher Derein für öffentliche unä private Fürsorge
Geheimer Rirchenrat D. Schlosser
stellvertr. Vorsitzender
Dr. Polliglreit Geschäftsführer
Diese Eingabe wird befürwortend unterstützt von folgenden Vereinigungen: