') Darunter zu,3, 5a, 6, 7 u. 15 die Bezirlsabgabe, letztmals 6%
«fite 3.
Seit« 2.
Wer bei der Abfertigung nicht seinen Namen, sondern nur die Konto-Nummer ausgerufen haben will, wolle diese hierunter deutlich
eintragen. q^iito Nr.. ..
Bty Es wird gebeten, das Geld abgezäblt bereit zu hatten, bei größeren Beträgen in Scheinen oder E>otd, bei allen Beträgen besonders die Pfennige.
Zahlung mittels Schecks, durch Muken oder im VoMkerweisungs- und Scheckverkehr, ilt erwünscht. '*9
Bei Benutzung von Zahltarlei im Postschcckverkehr ist der zu zahlende Beirag um 5 Pfg für je 500 M oder einen Teil dieser Summe zu erhöhen; bei allen Einzahlmgen ist auf genaue Bezeichnung der Nr. des Postscheckkontos und der Steuerkonlo-Nr. zu achten.
mmt: Um
Neranl.-Ilr.
Bei Zugang
Seite 1 Ziffer 5)
Zeitraum
der
Veranlagung
3» bei
Abgang
Veranlagter
ae*a tuten
Betrag
Summ
iat zu zahlen für 1909:
(Quittung*)
Datum
Betrag
entbalttn
L>»oat»tteuern
Stadthauptkasse, Zahlstelle IV
1909:
l. Niertrljifi
frmfnri i
I. Staatssteuern.
1. Staats-Einkommensteuer
2. Ergänzungssteuer
II. Städtische Stenern re. *)
3. Gemeinde-Einkommensteuer
4. Einquartierungsgeld
2.Nienkl>qr
luli Au,»! Sktztr«tkr
5. a) Gewerbesteuer
(BerechmingSarls. Seite «der Anlage.
b) Warenhaussteuer
6. Haussteuer
7. Landsteuer
8. Hundesteuer
9. Kehrichtabfuhrgebühr
10. Kanalbenutzungsgebühr
11. Wassergeld (nach Mietwert)
12. Schulgeld
13. Kirchen- und Kultussteuern 13a. desgl. d. Ehefr. lb. Mischehen)
14. Handelskammerbeitrag.
Zusammen
».Nierteljchr
Mieser tlovemdkr Dcicmbrr 1 / 1909
4.pterirl|tqr
3nnn«t ftkruar Mrs 1910
Hierzu:
15. Betriebssteuer
(in einer Summe zu -ntrichien).
Gesamtbetrag
l/&e
binnen 8 uat.cn ju nsjatjitn
Für das 1/Vierteljahr Für das 3. u. 4. Vierteljahr je
•) Quittungen in diesem Steuerzettel find nur gültig, wenn sie von zwei Beamten unterzeichnet find, deren Namen und Unterschriften im Kassenlokal amtlich aushängen. Zahlungen außerhalb der Dienststunden oder des Kassenlokals sind unzulässig und für die Stadt- hauplkasse nicht verbindlich. Die Bollziehungsbeamten haben nur zur Abwendung der Pfändung (8eld anzunehmen und dürsen in diesem Steuerzettel nicht quittieren.