Tiefbau-Amt

Frankfurt a. M., den 29 ten April

1908-

Strai

itrassen-Reiniguogs- und Fuhrpark-V erwaltung.

Es wird gebeteD, im Antwortschreiben die vorstehende Journalnummer anzugeben.

J.-No. 35.30 .J.

Erwiderung auf das Schreiben

vom

vom 24. Marz 1008. J. No. 3364

Betrifft: Schadensersatzforde rung für

Beschädigung von Kellerfenstern.

Wir erwidern auf das Schreiben von 24.3.08 No. 3364, dass geaäss 'Beschluss des Tiefbau -

Amts von 6. d. Mts. No.6 jede Ersatzleistung abgelehnt wird, da die fraglichen Kellerfenster nicht den baupolizeilichen Vorschriften ent - sprechen.

An die

Senckenbergischc Natur - forschende Gesellschaft