Tiefbau-Amt
Frankfurt a. M., den 29 ten April
1908-
Strai
itrassen-Reiniguogs- und Fuhrpark-V erwaltung.
Es wird gebeteD, im Antwortschreiben die vorstehende Journalnummer anzugeben.
J.-No. 35.30 .J.
Erwiderung auf das Schreiben
vom
vom 24. Marz 1008. J. No. 3364
Betrifft: Schadensersatzforde rung für
Beschädigung von Kellerfenstern.
Wir erwidern auf das Schreiben von 24.3.08 No. 3364, dass geaäss 'Beschluss des Tiefbau -
Amts von 6. d. Mts. No.6 jede Ersatzleistung abgelehnt wird, da die fraglichen Kellerfenster nicht den baupolizeilichen Vorschriften ent - sprechen.
An die
Senckenbergischc Natur - forschende Gesellschaft