Tiefbau-Amt.
Frankfurt a. M., den 14 ">>
März
1.9.06.
Strassen-Reinigungs- und Fuhrpark-Verwaltung.
I.-VPo..3304. J.
Es wird gebeten, im Antwortschreiben die vorstehende Journalnummer anzugeben.
Erwiderung auf das Schreiben
vom.26. .Februar .19.06. No
Betrifft :.Befiaratupko sten..
vom...
Der Weg, den unser Fahrbursche Junk in der Nacht vom 30. auf den 31. Januar d. Jrs. behufs Abholung des dort- seits bereit gestellten Kehrichts befahren hat, ist durch ein Verbot oder eine sonstige Einrichtung nicht gesperrt und somit für den Vorkehr freigegeben. Demzufolge müssen auch die gleicher Erde an den Weg anstossenden Abdeckungen der Kellerfenster so beschaffen sein, dass ein Pferd oder Wagen pp. nicht einbrechen kann.
Die fraglichen Abdeckungen entsprachen jedoch nicht den baupolizeilichen Vorschriften und hätten wir im Falle, dass bei dem Einbrechen das Pferd oder der Wagen Schaden genommen hätte, die dortige Verwaltung haftbar machen müs
sen.
Die Reparatur der Scheiben müssen wir daher ablehnen.
Senckenborgische Naturforschendc
ellschaft
H i er .