so müssen wir unserer Veränderung darüber Ausdruck geben, dass der Forstwart Kräuter den Angaben von Dr. Wolf nibht unbedingten Glauben schenkte, als er seinen jjamen und Stellung nannte, und damit für seine Angaben eintrat. Im Gegenteil, der Forstwart Kräuter tat noch die Aeusserung, »mit solchen Bemerkungen könnte Jeder kommen«. Dr. Wolf hat sofort erklärt, dass wir diese Erlaubnis nachgesucht haben würden, wenn wir gewusst hätten, dass diese Gräben Eigentum des Gräflich von Schönborn'sehen Rentamtes sin ä-
Bei allen staatlichen Forstbeamten, städtischen Feldhütern u.s.w. haben unsere wissenschaftlichen ^eamten auch ohne im Besitz eines Erlaubnisscheines zu sein, stets das weitgehendste Verständnis und Entgegenkommen gefunden, wenn sie ihren Namen nannten und auf ihre wissenschaftliche Tätigkeit hinwiesen. Solche Beamten müssen doch unterscheiden können, ob sie es mit Kindern zu tun haben oder mit wissenschaftlichen Herren, die nicht aus v er ß n ügen einer solchen Tätigkeit nachgehen.
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Auch haben wir allen Behörden, Gemeindevorstehern u. s.w. für unsere wissenschaftlichen Arbeiten stets die bereitwilligste Unterstützung gefunden.
Wir bemerken noch, dass die Ihnen gemeldeten Aeusse- rungen des Dr. E. Wolf dem Forstwart gegenüber in dieser - unhöflichen Form nicht getan worden sind.
Im nebrigen sprechen wir Ihnen unseren D^-nk dafür j aus, dass Sie dieses Misverständnis durch gefl. Schreiben vom 25* August an die Direktion unseres Museums aufgeklärt haben, statt Anzeige zu erstatten, die beiderseits unnütze Weiterungen verursacht haben würde.
die Direktion
der Senckenbergmschen Naturforschenden G' esellschaft
u. i. d. N.
I.Direktor.
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