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das Gräflich von Schönbor» sehe Rentamt

H e u a e n 3 t a m a

richten wir die ergebenste Bitte, den Wissen­schaft liehen Beamten unseres Museums, das Betreten der dem pent&mt unterstellten Waldungen und Wiesen, ein­schliesslich der verbotenen Wege uncl Ufer von oowässerj und Teichen zur Erforschung der Tier- und Pflanzenwelt der Heimat ctu gestatten. Gleichzeitig bitten wir, die dortigen Beamten zur Unterstützung der wissenschaft­lichen Arbeiten anzuweisen.

Für etwa entstehende Beschädigungen, abgesehen von denen, die naturgemäße durch das einfache, vor­sichtige Betreten von Wiesen und Ufern verursacht wer­den, leistet die Gesellschaft Ersatz.

Hit v>rzüglichster Hochachtung ergebenst