den 28. August 1905.

An

das Gräflich Schönbornsehe Rentamt

H e us e n s t a mm

Die unter dem Protektorate Ihrer Majestät der Deut­schenaiserin stehende Senekenbergische Raturforschende Gesellschaft zu Frankfurt am Main, hat laut Verfügung des Grossherzoglichen Ministeriums der Finanzen Abteilung für Forst- und Kameralverwaltung in ^armstadt, J.N8. 13334 vom 5. M ärz 1904, sowie der Königlichen Regierung Abtei­lung für Domänen und Forsten in Wiesbaden, J.N8. III G 1639 vom 19* März 1904, ferner von den Bürgermeistereien Schwan heim und Offenbach, sowie von der städtischen Forstin­spektion Frankfurt a.M., für ihre wissenschaftlichen Be­amten die Erlaubnis, zur Erforschung der Tier- und Pflan­zenwelt der fjeimat, fiskalische Waldungen, Schonungen, verbotene Wege, Ufer u.s.w. nach Belieben zu betreten.

Dass diese Erlaubnis bisher nicht auch für die Wiesen und Gewässer in Grafenbruch nachgesucht wurde, lag ledig­lich an der Annahme, dass diese zum staatlichen Domänen­besitz gehören. Daher erlauben wir uns, mit einliegendem besonderen Schreiben das Gräflich von ^chönbornsehe Rent­amt um die nachträgliche Erteilung dieser Genehmigung höf- lichst zu bitten.

Was nun die -pegegnung Ihres Forstwartes Kräuter mit dem. Assistenten unseres Museums, Dr.Eugen Wolf anbetrifft, so war es allerdings ein Versehen dieses Herrn, dass er die Erlaubnisscheine der Regierung etc. nicht bei sich trug. Da solche Fehler aber immerhin Vorkommen können,