Karckstrrkr Aachmchten, Mittwoch den 11. Mär; 1903 Kölnische V-lkszerruirs.

* Die Senckenbergische Natu.rforschende Gesellschaft macht wiederholt auf ihr P reisaus- schreiben (v. Reinachpreis für Geologie) aufmerksam. Ein Preis von 1000 Mark soll der besten Arbeit zuerkannt werden, die einen Teil der Geologie des Gebietes zwischen A s ch a f f e n b u r g, Heppenheim, A l z e h, Kreuz-, nach, Koblenz, Ems, Gießen und^Büdingen behandelt; .nur wenn es der Zusammenhang erfordert, dür­fen andere Landesteile in die Arbeit einbezogen werden. ^Ne Arbeiten,. dcrenErgebnisse noch nicht anderweitig veröffentlicht fein dürfen,'sind bis zum 1. Oktober 1903 in versiegeltem Umschläge, mit Motto versehen, an die Direktion der Ge­sellschaft einzureichen. ' Der- Name des Verfassers ist in einem mit gleichem Motto versehenen zweiten Umschläge beizufügen. Die Senckenbergische Natutforschende Gesell­schaft hat die-Berechtigung, diejenige Arbett, der der Preis zuerkannt wird, ohne weiteres Entgelt in ihren Schriften zu veröffentlichen, kann aber auch dem Autor das freie Verfügungsrecht. überlassen.. Nicht preisgekrönte Arbeiten werden den. Verfassern.zurückgesandt. Ueber dse Zuertei­lung . des Preises entscheidet bis spätestens Ende Februar 1904 die Direktion der Gesellschaft auf Vorschlag einer von ihr noch zu ernennenden Prüfungskommission.

CägUAe Runded>au» 11. März 1903. Nr. 117.

* Um den v. Reinach-Prcis für Geologie erläßt die Senckenbergische Naturforschende Ge­sellschaft zu Frankfurt a. M. folgendes Preis­ausschreiben : Ein Preis von 1000 Mark soll der besten Arbeit zuerkannt werden, die einen Teil der Geologie des Gebiets zwischen Aschaffenburg, Heppenheim, Alzey, Kreuznach, Koblenz, Ems, Gießen und Büdingen behandelt; nur wenn es der Zusammenhang erfordett, dürfen andere Landesteile in die Arbeit cinbezogen werden. Die Arbeiten, deren Ergebnisse noch nicht anderweitig veröffentlicht sein dürfen, sind bis zum 1. Oktober 1903 an die Gesellschaft einzureichen. Über die Zuerteilung des Preises wird bis spätestens Ende Februar 1904 entschieden.

Nr. 218 . Mittwoch, 11 . März 1803 .

ffmtcir 1903.)

'Die Direktion der Lett«keiibergischci» natnrforschendc» kscüschaft schreibt einen Pr ei 8 von 1000 M. für d>c beste Arbeit ^m§, die einen Teil der Geologie des Gcbicles zwischen Aschaffeiiburg, Heppenheim, Alzey, Kreuznach, Koblenz, Ems, Gießen und Büdingen behandelt; nur wenn cs der Zusammenhang erfordert, dürfen andere Landesteile in die Arbeit einbezoge» werden. Die Arbeiten, deren Ergebnisse noch nicht anderweitig veröffentlicht sein dürfen, sind bis znin I. Oktober 1903 in versiegeltem Umschläge, mit Motto versehen, an die Direktion in Frankfurt a. M. einznrcichcn. Der Name des Verfassers ist in einem mit gleichem Motto versehenen zweiten Umschläge beiznfiigen. Die Senckenbergische mitiu forschende Gesellschaft hat die Berechtigung, diejenige Arbeit, der der Preis znerkannt wird, ohne weiteres Entgelt in ihren Schriften zu veröffentlichen, kann aber auch dem Autor das freie Vc.rsügungsrecht überlassen. Nicht preisgekrönte Arbeiten werden dem Verfasser znrttckgeiandt. Ueber die Zucrtcilung des Preises ent- 1 scheidet bis spätestens Ende Februar 1904 die Direktion ans Vor­schlag einer von ihr noch z» ernennenden Prüfungskommission.

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/ Wie die Direktion der Se»ck«cksraischeu.-MtuLfkxMeuden 'Gss«llscha^uuFr-rttsurt/t,-W- uns mittheilt, ist einv. Reinach- Preis für Geologie" ausgeschrieben worden. Ein Preis von ' nna Mk. soll der besten Arbeit zuerkannt werden, die einen Theil

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deö^Jeologie des Gebietes zwischen Aschaffenburg, Heppenheim,! Alzey, Kreuznach, Koblenz, Ems, Gießen und Büdingen behandelt;! nur wenn es der Zusammenhang erfordert, dürfen andere Landes-' theile in die Arbeit einbezogen werden. Die Arbeiten, deren Er­gebnisse noch nicht anderweitig veröffentlicht sein dürfen, sind bis zum 1. Oktober 1903 in versiegeltem Umschläge, mit Motto ver^

> sehen,-an die Unterzeichnete Stelle einznreiche». Der Name de?

, Verfassers ist einem mit gleichem Motto versehenen zweiten Uni schlage beizufügen. Die Senckenbergische Naturforschende Gesell ' schaft hat die Berechtigung, diejenige Arbeit, der der Preis zn . erkannt wird, ohne weiteres Entgelt in ihren Schriften zu der ' öffentlichen, kann aber auch dem Autor das freie Verfügnngsrech überlassen. Nicht preisgekrönte Arbeiten werden den Verfassen znrückgesandt. Ueber die Zuertheilung des Preises entscheidet bi! spätestens Ende Februar 1904 die Direktion der genannten Ge

fellschaff auf Vorschlag einer von ihr noch zu ernennenden Prüfungs kommisston.

(Preisausschreiben.) Die Senckenberg'sche mrwrichende Gesellschaft in Frankfurt a. M. setzt einen :rei$ von 1000 Mk. kür die beste Arbeit aus, die einen Tveil der Geologie deS Gebietes zwischen Aschaffenburg, Heppenhelm, Alzey, Kreuznach, Koblenz, Ems, Gießen und Büdingen behandelt. Die Arbeiten sind bis zum 1. Okt. 1903 emzuretchen.