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Organ für städtisc he Angelegenheiten.

M 27. Frankfurt a. 2TI., den ^0. März 1903.

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wenn« ihr twfct nnd wenn Ratten nnd Münse Im Rntkmnle ,n sekir ilberlinnd nelnnen, jedenfalls aber am Snde jeden Monats.

Preis

für ein Exemplar IO Mg.

Girricldnng prrrr Akrorrnenrent.

Das Interesse an denr Anfarrgs zwanglos erschienenen GerneindeblattDie Römerkatze" hatte so zugenvnnnen und wurde dessen Erscheinen so allseitig als nützlich wirkend begrüßt, daß es den Herausgeber ernnrtigt hat, dasselbe regelmäßig mindestens an jedem 'Monaisenoe yeranszu- geben. Vor Wahlen erscheint es bestimmt nrehrnrals im Monat.

Das Blatt wird städtische Interessen wie bisher in gemeinnützigen! Sinne besprechen. Das BeiblattDer Römer­kater" wird außerdem noch Unterhaltendes bringen. Der Abonnementspreis ist jährlich 2 Mark bei fteier Zustellung durch die Post; der Einzelpreis ist lO Pfg. Zu beziehen ist dasselbe von I. H. Heitler, Friedbergerldstr. 99p. oder bei den Kiosken am Friedbergerthvr und an der Haupt­wache.

Ferner wird es für die Abonnenten des Blattes und für die Mitglieder derFreien Vereinigung" inrentgeltliche Mohnimas-Attkiindrgimgen »nrd -Gesuche aufnehmen. Dieselben "sind stets bis längstens am 22. eines jeden Monats für Abonnenten und für die Mitglieder der Freien Vereinigung von Hausbesitzern und Mietern" an I. H. Hettler, Friedbergerlandstr. 99 p. zu richten. Es wird jedoch gebeten, die inzwischen vermieteten Wohnungen abzumelden, damit solche nicht unnötig angekündigt werden.

Das

prrv nte Miet > chiedsbnrelru

der Freien Vereinigung von HansbeMrn und Mietern

für Streitigkeiten putsche» geernteter» «. Mietern

befindet sich

MM- Frtedberger Fandstratze 9Op. -WA

Echiedsmann J. H. Hettler. - Unentgeltliches' Verfahren: Montags nnd Donnerstags 24 Dachm.

Auch Mietvertrags-Furmulare sind daselbst zu haben.

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Zur Selenchtungs- u. Ktrenpfiicht der Hunsdesttzer.

Wie schwer die gesetzlichen Haftpflicht-Bestimmungen den Hans- und Grundbesitzer treffen können, belieben unsere Leser aus nachstehender Zeitungsnotiz zu entnehmen:

Erleuchtet Flure und Treppen", so mahnt von Zeit zu Zeit die Presse. Aber leider wird es von vielen nicht beachtet. Es ist ja so lange ohne irgend welchen Un­fall gut gegangen, denkt man, es wird auch weiter gut gehen, oder mau denkt an gar nichts und läßt Flure nnd Treppen unbeleuchtet. Welch' höchst unangenehme Folgen diese Lässigkeit aber haben kann, das zeigt folgender Fall;

Vor etwa Jahresfrist stürzte in einer hiesigen Wirtschaft ein Gast des Abends infolge ungenügender Beleuchtung einige Treppenstufen hinab nnd zog sich hierbei solche Ver­letzungen zu, daß er cm den Folgen verstarb. Die Frau des Verunglückten verklagte den Wirt auf Enischädigung, wurde zwar mit ihrer Forderung in mehreren Instanzen abgeu iesen, schließlich hat das Reichsgericht als die letzte Instanz aber entschieden, daß der Wirt der Witwe eine Entschädigung von 18,000 Mir. zu zahlen hat. Hoffent­lich ist der Vorfall den zur Beleuchtung der Flure und Treppen Verpflichteten erneut eine ernste Mahnung, die Erfüllung ihrer Pflicht weder gänzlich zu versäumen, noch mangelhaft auszuführeu.

ftluszug aus dem General-Anzeiger für Elberfeld-Barmen.)

Diese große Hastpflichtgefahr wird auch vom Stand der Hausbesitzer vollauf gewürdigt, Ein sehr großer Teil der-