Die Generalversammlung genehmigt die Rechnungs­ablage für 1913 und erteilt dem Antrag der Revi­sionskommission entsprechend, dem I.Kassierer, Walter Melber, Entlastung, indem sie ihm zugleich den wärmsten Dank für seine mühevolle Arbeit ausspricht

Deu> Antrag der Revisionskommission, dem Kapi­talkonto der Gesellschaft M 17000.--, die Ende 1912 als Verlust auf Wertpapiere abgeschrieben wurden, wieder zuzuschreiben, wird genehmigt. Dieser Verlust ist auf diejenigen Papiere ent­standen, welche die Gesellschaft als Gegenwert für die von ihr verwalteten Stiftungen und Legate besitzt, sodass sie für diese Obligationen nur als Bankier oder Treuhänder zu betrachten ist.

Aus diesen Wertpapieren dürfen nur die Zinsen und zwar teilweise nur zu bestimmten Zwecken ver­wendet werden. Ein Verkauf der Papiere ist nicht zulässig. Es erscheint deshalb nicht gerechtfer­tigt, dass die Gesellschaft von ihrem verhältnis­mässig kleinen verfügbaren Kapital den Kursver­lust auf alle auf ihren Namen bei der Bank hinter­legten Wertpapiere abschreiben soll. Ein Verlust soll die Gesellschaft nur auf diejenigen Papiere