Die Generalversammlung genehmigt die Rechnungsablage für 1913 und erteilt dem Antrag der Revisionskommission entsprechend, dem I.Kassierer, Walter Melber, Entlastung, indem sie ihm zugleich den wärmsten Dank für seine mühevolle Arbeit ausspricht•
Deu> Antrag der Revisionskommission, dem Kapitalkonto der Gesellschaft M 17000.--, die Ende 1912 als Verlust auf Wertpapiere abgeschrieben wurden, wieder zuzuschreiben, wird genehmigt. Dieser Verlust ist auf diejenigen Papiere entstanden, welche die Gesellschaft als Gegenwert für die von ihr verwalteten Stiftungen und Legate besitzt, sodass sie für diese Obligationen nur als Bankier oder Treuhänder zu betrachten ist.
Aus diesen Wertpapieren dürfen nur die Zinsen und zwar teilweise nur zu bestimmten Zwecken verwendet werden. Ein Verkauf der Papiere ist nicht zulässig. Es erscheint deshalb nicht gerechtfertigt, dass die Gesellschaft von ihrem verhältnismässig kleinen verfügbaren Kapital den Kursverlust auf alle auf ihren Namen bei der Bank hinterlegten Wertpapiere abschreiben soll. Ein Verlust soll die Gesellschaft nur auf diejenigen Papiere