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Verein eine öffentliche Sitzung veranstalten möchten, in der die Unzweckmässigkeit der Projekte vorgetragen wird, und zu der Stadtverordnete und Magistrat eingeladen werden. Demgegen­über befürwortet Prof. FISCHER die Ausarbeitung einer Denk­schrift, die den städtischen Behörden zugehen soll. Die Direktion beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die Verwaltung der Senckenbergischen Naturforschenden

Gesellschaft

erklärt sich damit einverstanden, dass der nach § 20 Abs. 2 von der C. Chr. Jügel-Stiftung auf Kosten der Universität auszuführende Erweiterungsbau zum Jügelhaus in der auf vorliegendem Plan in roter Farbe angelegten Begrenzung unter folgenden Bedingungen ausgeführt wird:

a. Der Verbindungsgang zwischen dem alten Jügelhause und dem Erweiterungsbau bleibt zurzeit unausgeführt; zu einer etwaigen späteren Ausführung ist beiderseitiges Einverständnis nötig;

b. die in d.en Obergeschossen des Bauteils A enthaltenen Räume bleiben für das mineralogische und geologische Institut so lange reserviert, bis bessere Räume ge­funden und der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft zur Verfügung gestellt sind, ebenso zwei nachbarlich gelegene Hörsäle;

c. der Grundstücksteil B darf nur in gegeseitigem Ein­verständnis bebaut werden und die Jügelstiftung ist berechtigt, in der Südwand des Bauteils A Fenster anzulegen;

d. die Höhe des Erweiterungsbaues wird die Gebäudehöhen, wie die in dem Modell veranschaulicht sind, nicht überschreiten;