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Verein eine öffentliche Sitzung veranstalten möchten, in der die Unzweckmässigkeit der Projekte vorgetragen wird, und zu der Stadtverordnete und Magistrat eingeladen werden. Demgegenüber befürwortet Prof. FISCHER die Ausarbeitung einer Denkschrift, die den städtischen Behörden zugehen soll. Die Direktion beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Verwaltung der Senckenbergischen Naturforschenden
Gesellschaft
erklärt sich damit einverstanden, dass der nach § 20 Abs. 2 von der C. Chr. Jügel-Stiftung auf Kosten der Universität auszuführende Erweiterungsbau zum Jügelhaus in der auf vorliegendem Plan in roter Farbe angelegten Begrenzung unter folgenden Bedingungen ausgeführt wird:
a. Der Verbindungsgang zwischen dem alten Jügelhause und dem Erweiterungsbau bleibt zurzeit unausgeführt; zu einer etwaigen späteren Ausführung ist beiderseitiges Einverständnis nötig;
b. die in d.en Obergeschossen des Bauteils A enthaltenen Räume bleiben für das mineralogische und geologische Institut so lange reserviert, bis bessere Räume gefunden und der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft zur Verfügung gestellt sind, ebenso zwei nachbarlich gelegene Hörsäle;
c. der Grundstücksteil B darf nur in gegeseitigem Einverständnis bebaut werden und die Jügelstiftung ist berechtigt, in der Südwand des Bauteils A Fenster anzulegen;
d. die Höhe des Erweiterungsbaues wird die Gebäudehöhen, wie die in dem Modell veranschaulicht sind, nicht überschreiten;