e. Die Senckenbergische Museumsverwaltung wird tun-* liehst Sorge tragen, dass auf ihren Hofen und in ihren Arbeitsraumen während der Unterrichtszeit keine den Unterricht störende, lärmende und übel
riechende Arbeiten vorgenommen werden
2. Die unter 1 genannte Verwaltung wird das nach § 24 des Universitätsvertrages von ihr auf Kosten der Universität zu erbauende zoologische Institut auf der mit C bezeichneten Stelle aufführen lassen.
f. Der Grundstücksteil D darf nur im Einverständnis mit der Verwaltung der Senckenbergischen Naturfor
schenden Gesellschaft bebaut werden.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Dr. von WEINBERG beantragt, diesem Beschluss ein Begleitschreiben beizufügen, das in dem Sinne abge-rn: fasst ist wie der oben erwähnte Brief an Herrn S( adtrat SCHAUMANN. Antrag wurde angenommen.
Dr. SCHAEFFER-STUCKERT spricht für ein Zusammen
arbeiten der drei Baukommissionen, der Senckenbergischen Gesellschaft, des Physikalischen Vereins und der Jügel- stiftung.
Schluss der Sitzung |8 Uhr.