e. Die Senckenbergische Museumsverwaltung wird tun-* liehst Sorge tragen, dass auf ihren Hofen und in ihren Arbeitsraumen während der Unterrichtszeit keine den Unterricht störende, lärmende und übel­

riechende Arbeiten vorgenommen werden

2. Die unter 1 genannte Verwaltung wird das nach § 24 des Universitätsvertrages von ihr auf Kosten der Universi­tät zu erbauende zoologische Institut auf der mit C bezeichneten Stelle aufführen lassen.

f. Der Grundstücksteil D darf nur im Einverständnis mit der Verwaltung der Senckenbergischen Naturfor­

schenden Gesellschaft bebaut werden.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Dr. von WEINBERG beantragt, diesem Beschluss ein Begleitschreiben beizufügen, das in dem Sinne abge-rn: fasst ist wie der oben erwähnte Brief an Herrn S( adtrat SCHAUMANN. Antrag wurde angenommen.

Dr. SCHAEFFER-STUCKERT spricht für ein Zusammen­

arbeiten der drei Baukommissionen, der Senckenbergischen Gesellschaft, des Physikalischen Vereins und der Jügel- stiftung.

Schluss der Sitzung |8 Uhr.