bürgterte Männer , die auoh Witwer seyn können , in Einsicht auf nein Legat in das Stift als Pfründner aufgenonmdn und bis an ihr Lebensende aus dem Interessen - Fond meines Le - gats erholten , und versorgt werden sollen. Damit man aber auoh bestimmt iisse , welohe Pfründner in Hinsioht meines Stiftungs - Fond aufgenommen werden , so soll zu diesem Be - huf in besonderes Buoh eingerichtet werden , in w lohes allemal die Aufnahme - Verfügungen duroh den Uaussmeister einsutragen sind y und für diesen Eintrag den zeitigen Sass- neister eine Jährliche Remmuneration von Fünfzehn Gulden gegeben werden

§ XI.

Von meiner Verlassensohaft soll ein Ca'ital von Achtzig Tausend Gulden und während Fünfundzwanzig Jahren duroh zwey Administra­toren adninistrirt_ werden , um die Zinsen dieses Capitols zu Capital zu schlagen und die ganze Summe nach Verlauf des ge - sezten Zeitraums der eheliohen Dessoendenz meinen Maupterben oder ihren Vertretern dergestalt zu vertheilen y dass die £in - der die Portion ihrer etwa verstorbenen Eltern erhalten sollen . färe aber mein Eaupterbe naoh ferlai f von 25 Jahren nooh aQ Leben y so soll die verord ete Verteilung noch biss zu seinen erfolgten Ableben anstehen . Einierliess Jedooh mein Saupterbe keine eheliche Defrendenz y so soll alsdann das ganze Capital den mit Legaten in diesem mestanent bedaohten vier milden Stiftungen , nenlioh den Allmosen-Kasten , Armenhaus , Eosp tal zum Eeiligen geist und Dr. Senckenbergischen Bürger -Eoi-pital zu gleichen Teilen zufallen , und sechs Monate naoh meines Er - ben Tod an dieselbe verteilt werden.

P. P .

§ XII.

v

Zum Exeoutor meines Testaments ernenne ioh den Merrn Dr.Kappes