Abschrift
Insinuirt , den 22. April 1812
Miertrmm tat mein am 25. April 1815 vor sieben
Zeugen und einem Notar errichtete letzte Willensneynung ent - halten , in welcher ich alle gertohtltohe Obsignation unter - sagt habe t und welche deswegen gleich nach meinem Tode su er - öffnen ist.
Mit vier Beylagen
Johann Carl Brönner
L.S. prod . D. 23. Mart. 1812 2.S
Im Namen Gottes /
§. i.
Da ioh , Johann Carl 3rönner t Senator dahier , ein ziemlich ho - hes Alter erreicht habe y und nicht wissen Kann % wie lange mir Gott noch das Leben fristen wird , so habe ioh bey y den Himmel sey Dank ! gesunden Leibes und geistes Kräften^ mich freywil - lig entschlossen , gegenwärtige Verordnung su machen , eie es nach meinem Ableben mit meiner Verlassenschaft su halten sey , in dem ich alle latste Willens Verordnungen , welche von mir vorhanden und aXter als die heutige eind, namentlich aber das an 27' Januar 1810 errichtete Test cm ent wiederrufe und befeh « lej dass nur diese Jetzige testamentarische Disposition kPaf - tig und gültig seiHen soll •
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§ I
Von meinen Vermögen vermache ioh auch dem Dr. Sano lenbergi - sehen Bürger - Hospital eine Summe von Einmal Hundert Tausend Gulden f im Vierundswansig Gulden Fuss % welohe demselben ein Jahr nach meinem Tode avosubezahlen ist , bestimme aber hier — bey t dass wenigstens Sechs ehrbare alt , unbeweibte , hier ver-
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