sic bei der ausgezeichneten Zufriedenheit mit seinen Leistungen dann nur dem Vortheile des Hospitales entsprach, Nach Ablauf dieses dritten JahreS trat der zum Assistenzarzt erwählte Herr De, Otto Eifer am l. November 1858 in diese Stelle ein.
Pfründner-Anfuahme aus dem Vermächtnisse des secl. Hrn. Senator Brünncr.
J857 Nov. 2. Hr. Salomon Christoph Moesch.
1858 Febr. 8. „ Johann Albrecht R oos.
„ Oct. I. „ Johann Balthasar Fruth.
1859 Mai 4. „ Christian Ludwig R oth.
Verstorbene Pfründner ans dem Vermächtnisse des scel. Hrn. Senator Brönncr.
1857 Sept. ll. Hr. Johann Jacob Ampfer, 82 Jahre alt, anfgen. I I.October >856.
„ Oec. 19. „ Johann Philipp Fabel, 71 Jahre alt, anfgen. 1. Tecember 1856.
1858 Juli 15. „ Johann Peter Petermann, 8-1 Jahre alt, anfgen. 20. Juni 1819.
1859 April 12. „ Salomon Christoph Moesch, 73 Jahre alt, anfgen. 2. Nov. 1857.
In der Kröger'schen Pfründnersiiftnng war keinePersonalverändernng vorgekommen. Zum erstenmal haben wir über den Stand des Hospitalbau-Nermögens zu berichten. In früheren öffentlichen Nachrichten haben wir wiederholt und nach allen Seiten hin die täglich dringender werdende Nothwcndigkeit erörtert, die Räumlichkeiten des Hospitales durch einen zu Krankenzimmern bestimmten Anbau zu vergrößern und im jetzigen Gebäude, das ohnehin durchgreifender Hcrrichtnngen bedarf, alsdann diejenigen Veränderungen zu treffen, welche es geeigneter machen zur Aufnahme der vermehrten Pfründner und zur Erfüllung der mannigfaltigen Crforderniffe, die eine zu solcher Ausdehnung gelangte Krankenanstalt in jetziger Zeit in Anspruch nimmt; diese Zufluchtsstätte der Bürger, das nun bald hundertjährige Vermächtniß eines der edelsten unter ihnen, darf auch in ihrer räumlichen Einrichtung, die der innern Entwicklung nicht wenig förderlich ist, nicht zurüübleiben hinter den übrigen Wohlthätigkeitsanstalten unserer Stadt, welche in neuerer Zeit erst entstanden sind oder eine verjüngte Gestalt theils schon- gewonnen haben, rheils zu gewinnen im Begriffe stehen. Aber die Administration der Senckenbergischen Stiftung darf sich nicht verhehlen, daß das Erreichen dieser ihr klar und bestimmt vorschwebenden Zwecke die Aufwendung einer Geldsumme von mindestens