übernehmen, aus den Zinsen dieses Capitals folgende Pensionen zu entrichten :
(Folgen die Namen der Pensionäre.)
Bei dem Ableben des einen oder anderen dieser Nutznießungs-Legatare wird der löbliche Vorstand der niederländischen Gemeinde die derselben alsdann heimfallende Capitalzinsen nach den Bestimmungen der Stiftung anderweitig verwenden.
Zur wahren Urkunde habe ich den Inhalt dieses Eodicills als meinen letzten Willen anerkannt und bestätigt, in vereinter Gegenwart der nachstehenden, zu diesem Akte erbetenen dreien Herren Zeugen und des Notars, hierauf denselben mit den Herren Zeugen eigenhändig unterschrieben auch besiegelt, und den legalen Hergang beglaubigen lassen.
So geschehen zu Frankfurt a. M. den 29. December 1849.
(L. 8.) Philipp Franz Christian Kröger.
(Folgen die Unterschriften der Zeugen und die Beglaubigung des Notars.)
Testaments - Beilage.
Indem ich hier endesunterzeichneter, hiermit meine am 29. December 1849 gemachte codicillarische Verfügung, mit der unterm 10. Januar 1852 verordneten Abänderung, sowie mein am 15. März 1852 errichtetes Testament, wiederholt anerkenne und bestättige, verordne ich in Bezug auf den im letzteren gemachten Vorbehalt das Nachfolgende:
Htens
Meine sämmtlichen Oelgemälde, Kupferstiche und Lithographien, vermache dem alljährlich im Anfang des Winters zusammentretenden Comite Edler Frauen, welche vermittelst einer Verloosung von freiwilligen Geschenken, aus dessen Ertrag Brennmaterial an Bedürftige vertheilen, und überlasse es demselben, ob sie dieses mein Vermächtniß dieser Verloosung einverleiben, oder in einer Separat-Verloosung hiervon einen Anfangsfond bilden, und nur die Zinsen alljährlich zu diesem Zweck verwenden wollen, in welchem Fall ich demselben durch anderweitig mildbeiträgliche Vermehrung durch meine Mitbürger, den besten Fortgang wünsche, und mich bei demselben, aber nur in diesem Fall, durch ein weiteres Vermächtniß von Tausend Gulden, zuerst betheilige.